Frage von Volker Z. • 10.08.2023
Die Frage wurde bereits gestellt und nicht von Ihnen beantwortet: Wieso muß ich als rentner den vollen allgemeinen Beitragssatz von 14,6% bezahlen obwohl Rentnern kein krankengeldbezug zusteht.
Dies ist nach meiner Meinung Verfassungswidrig, da dies gegen das Gleichheitsprinzip verstößt, wenn Rentner den Krankengeldaufschlag im Beitrag bezahlen müssen, aber keine Leistung erhalten. Ich werde jetzt Mitstreiter suchen und eine Klage anstreben, habe bereits meine Gewerkschaft und meine rechtsschutzvericherung zur Hilfe konsultiert. Habe 50 Jahre Sozialversichert gearbeitet und auch die SPD hält ihr Wort von vor der Wahl nicht, diese Ungerechtigkeit zu ändern. Kein Wunder daß ihr solche Umfragewerte habt und damit auch noch die "Rechtsaußen stärkt".
Antwort ausstehend von Karl Lauterbach SPD