Da die SPD derzeit bemüht ist, Fehler der Vergangenheit zu korrigieren, wie sieht es aus mit einer Abschaffung des Raubritterparagraphen 40b - unter Ulla Schmidt eingeführt - für Direktversicherungen?
Sehr geehrter Herr Lauterbach. Die SPD ist ja derzeit fleissig mit der Bewältigung vergangener Fehler beschäftigt. Was ich auch als Fehler - besser gesagt als staatlich verordneten Betrug bezeichnen möchte - war die nachträgliche Einführung des Paragraphen 40b, der sogar für laufende Verträge gültig gesetzt wurde. Es wird gepredigt für das Alter vorzusorgen, man schließt langfristige Verträge und fragt als gebildeter Mensch, "gibt's Abschlussgebühren, Kontoführung..." wurde alles verneint (Jahr 2000). In 2004 wurde dann nachträglich beschlossen, Krankenkassenbeiträge müssen bei Auszahlung abgeführt werden. Ich möchte mich hier ganz unmissverständlich ausdrücken, für mich ist das ein astreiner Vertragsbruch, für den jeder private Bürger vor Gericht gezerrt würde. Dieser Umstand wurde x-fach beklagt und wider besseren Wissens von den Gerichten abgewiesen, weil es nicht bezahlbar wäre. Mich kostet das fast 8000 Euro, ein unglaublicher Vorgang! Wann wird denn diese Ungerechtigkeit behoben?