Frage an Karl Lauterbach von Wolfgang L. bezüglich Gesundheit
Sehr geehrter Herr Prof. Lauterbach,
ich bin als ehemaliger Beamter bin bei einer Ersatzkasse freiwillig krankenversichert. Deshalb muss ich auch meinen Kassenbeitrag allein tragen. Zur Fesetsetzung der Beitragshöhe werden neben meiner Versorgung, auch Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung und Zinseinnahmen herangezogen. Dies bis zu einem Betrag von 3.650 €. Nun habe ich erfahren, dass "Pflichtversicherte", gleichgültig wie hoch deren Einnahmen z.B. aus Vermietung und Verpachtung, aus Zinseinnahmen auch sein mögen, für diesen Teil der Einnahmen n i c h t zur Beitragspflicht herangezogen werden. Ich erkenne hier einen Widerspruch zu Art. 3 GG. Der Gelcihheitsgrundsatz ist m.E. nicht gewahrt. Können Sie mir sagen, warum die politschen Parteien diesen Wiederspruch noch nicht aufgehoben haben? Gerichte müssen sich an Gesetze halten, also liegt es am Gesetzgeber, dass dieses Unrecht weiter gültig ist. Ich wäre Ihnen dankbar, wenn Sie mir den politschen und den rechtlichen Hintergrund erklären könnten. Hat es Sinn, zu klagen? Vielen Dank für Ihre Bemühungen
Wolfgang Lückehe