Frage an Karl Lauterbach von Angelika B. bezüglich Gesundheit
Sehr geehrter Herr Prof. Dr. Lauterbach,
da ich auf meine nachfolgende Frage bei 6 verschiedenen Stellen 10 verschiedene Antworten erhielt, wende ich mich mit meiner Problematik zwecks Lösung an Sie:
Alter: 50 Jahre
PKV seit 1998
Arbeitslos v. 01.12.2006 - 30.11.2007 - befreit nach § 8 Abs. 1 Nr. 1a SGB V von der Versicherungspflicht in der KV nach § 5 Abs. 1 Nr. 2 SGB V.
vom 01.12.2007 - 31.05.2008 ohne Berufstätigkeit und Einkünfte, nicht ALG II gemeldet, jedoch weiter auf "eigene Kappe" in der PKV versichert.
Ab 01.06.2008 in einem Beschäftigungsverhältnis, welches die JAE-Grenze nicht überschreiten wird.
Habe ich trotzdem ein Anrecht auf Befreiung aus der GKV-Pflicht (ohne Rückkehrmöglichkeit) aufgrund der langjährigen privaten KV (möchte meine Altersrücklagen, die zu bilden uns schließlich seit Jahren ans Herz gelegt wird, nicht verlieren!).
Oder vielleicht können Sie mir eine Stelle benennen, die mir -für mich verständlich- mitteilen kann, was ich nun zu tun habe. Für eine baldige Antwort (ich möchte für mich evtl. vorgegebene Handlungsfristen nicht überschreiten) danke ich Ihnen im Voraus.
MfG