Frage an Karl Lauterbach von Daniel R. bezüglich Soziale Sicherung
Sehr geehrter Herr Prof. Dr. Lauterbach,
wie ich heute den Medien entnommen habe, unterstützen Sie und Herr Schreiner als exponierte Sozial-Experten der SPD-Bundestagsfraktion den Vorstoß des NRW-Ministerpräsidenten Rüttgers, der grundsätzlich fordert, dass über Jahrzehnte erworbene Rentenansprüche in der GRV systematisch zu höheren Altersruhestandsgeldern/Renten führen MÜSSEN als die grundgesetzlich garantierte Sozialhilfe/Grundsicherung im Alter (als absolute Armutsabsicherung).
Ich möchte Ihnen im Umkehrschluss die Frage stellen, ob es nicht sogar verfassungswidrig ist, dass hunderttausende GRV-Rentner mit ihren Renten unter Sozialhilfeniveau liegen - trotz jahrzehntelanger SV-Beitragszahlung.
(Diese Überlegung stützt sich
1. auf den grundgesetzlichen Eigentumsschutz zugunsten der SV-Einzahlungen, besonders im Vergleich zu nicht-SV-pflichtigen Mitbürgern, die über ihr Einkommen jahrzehntelang frei verfügen konnten - ohne einen Verlust ihres Grundsolidaranspruches in Form der Sozialhilfe befürchten zu müssen.
2. auf die Tatsache, dass die SV-Beiträge des Sozialversicherungspflichtigen während der Beitragszeit sogar aus dessen Existenzminimum entnommen wurden - (was vielleicht schon allein als an der Grenze der Verfassungsmäßigkeit einzuordnen ist).
Ich möchte Sie fragen, ob Ihre Unterstützung des "Rüttgers´-Vorschlags" auf ähnlichen verfassungsrechtlichen Überlegungen fußt oder anderen Begründungen folgt.
MfG
Daniel Röttger