Karl Lauterbach, MdB
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Frage von Hans- Juergen V. •

Frage an Karl Lauterbach von Hans- Juergen V. bezüglich Arbeit und Beschäftigung

Im SGB II wurde das Wort "Kann" eingesetzt! Wie ist es dann mit dem Gleichheitsprinzip (Artikel 3 GG) vereinbar? Jeder Mitarbeiter des Jobcenter legt dieses Wort zu seinem Nutzen aus. Auch die Weisungen beinhalten das Wort "kann". Die Jobcenter verfahren bei eigenen Fehler überaus großzügig. Das kann man bei den SG täglich erfahren. Die dortigen Richter inkl. Ehrenamtliche dürfen die Aufgaben der Jobcenter ausbügeln!
Das gilt auch für die Regel Zu- und Abflussprinzip inkl. § 41 SGB II. Zu ungunsten des Antragstellers gilt die 30 Tage Regel. Nach 6 Jahren Bezug, entsteht einen Monat Verlust. Wird die Leistung am 27.2. für März gezahlt, gilt nicht der Geldeingang auf dem Konto. Ist das Erste Gehalt am 31. 3 auf dem Konto, gilt der März. Immer zum Vorteil der Behörde! Was können Sie dagegen tun?

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