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Frage von Thomas P. •

Frage an Karl Lauterbach von Thomas P. bezüglich Gesundheit

Pflegebonus

Am 19.05.2020 wurde vom DBT das 'Zweite Gesetz zum Schutz der Bevolkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite' [1] verabschiedet. Dieses Gesetz regelt in §5 Abschnitt 5 auch die landläufig 'Pflegebonus' genannte steuerfreie Sondergratifikation in Pflegeberufen.

Dazu habe ich folgende Fragen:

1. Warum wird die Zahlung ausgerechnet aus der 'sozialen Pflegeversicherung' geleistet? Warum werden dafür keine Steuermittel verwendet? Sehe ich das richtig, dass ausgerechnet privat Krankenversicherte (die ja eine private Pflegeversicherung abschießen müssen und nicht in die 'soziale Pflegeversicherung' einzahlen) _nicht_ an den Kosten beteiligt werden?

2. Laut Gesetz ist die 'Sonderleistung' für den Zeitraum von 01.03. bis 31.10.2020. Sind die Begünstigten außerhalb dieser Zeit (insbesondere nach dem 31.10.2020) keinen besonderen Gefahren mehr ausgesetzt bzw. weiterer 'Wertschätzung' nicht würdig?

3. Kaschiert dieses Gesetz nicht einfach den Missstand, dass in den betreffenden Berufen keine marktgerechten Löhne gezahlt werden? Meiner Ansicht nach ist diese Tatsache schon sehr lange bekannt. Warum reagiert die Politik erst in der Coronakrise und nur mit einer zeitlich befristeten Maßnahme?

4. Interessanterweise kaufen gerade Finanzinvestoren massenhaft Krankenhäuser, Pflegeheime und Versorgungszentren auf [2]. Diese Art von Investoren ist ja ganz unverdächtig, etwas aus Gemeinnutz zu machen. Stehen die Gewinnerwartungen der Investoren z.Z. in einem gesunden Verhältnis zur Wertschätzung und Bezahlung der Mitarbeiter in diesem Bereich?

[1] https://www.bgbl.de/xaver/bgbl/text.xav?SID=&tf=xaver.component.Text_0&tocf=&qmf=&hlf=xaver.component.Hitlist_0&bk=bgbl&start=%2F%2F*%5B%40node_id%3D%27632106%27%5D&skin=pdf&tlevel=-2&nohist=1
[2] https://www.boersen-zeitung.de/index.php?li=1&artid=2020102004

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