Frage von Erna D. • 19.06.2007
Frage an Karl Lauterbach von Erna D. bezüglich Senioren
Sehr geehrter Herr Prof. Dr. Lauterbach,
bei der Ermittlung der Zuzahlungsgrenze bei Medikamenten und Praxisgebühren wird bei Rentnern die Bruttorente zugrunde gelegt. Wäre es nicht gerecht, wenn Rentner, die im Altenheim leben, ihren Aufenthalt dort von ihrer Rente bestreiten und lediglich ein Taschengeld übrig behalten, ihre eigenen Heimunterbringungskosten von der Bruttorente in Abzug bringen könnten?
Gruß
Decker
Antwort ausstehend von Karl Lauterbach SPD