Frage an Karl Lauterbach von Christian M. bezüglich Recht
Sehr geehrter Herr Dr. Lauterbach,
zu keinem Zweck sollte irgendein Mensch in therapeutische Medizinprodukte, sogenannte Organe und Gewebe, mit Knochensägen und Skalpellen verarbeitet werden dürfen.
Dies weder bei einem toten Körper, und undenkbar bei einem lebenden Körper, der per Definition, vorgenommen von anderen Menschen, als tot betrachtet werden darf, obwohl er noch lebt. So ist es möglich einen lebenden Menschen als tot zu bezeichnen und durch genannte Verarbeitung aus dem Leben zu entfernen. Die "Vermarktung" der noch lebenden Einzelteile eines Menschen im Wirtschaftskreislauf erscheint selbstverständlich für Teile der Gesellschaft bzw. einzelne Menschen.
Sie machen sich für die Explantation von per Definition toten Menschen stark und nennen es Organspende und Widerpruchslösung. Jedermann kann sich in ein Organspenderegister eintragen lassen oder eine entsprechende Willenserklärung - für sich alleine - abgeben. Niemand darf nach meiner festen Überzeugung jemand anderen für diese blutigste und menschenunwürdigste "Prozedur" bestimmen.
Nun soll per Gesetz, beschlossen von Volksvertretern (Politikern), jeder Bürger quasi mit Geburt als Organspender bzw. Ersatzteillager gelten, dessen schlußendliche Bestimmung es ist, wie beschrieben "verarbeitet" zu werden. Niemand kann im bewußtlosen Zustand "Nein" sagen. Keine vorab und wo auch immer abgegebene Willenserklärung "Nein" gibt die Garantie, auch im Entscheidungsfall auf dem Explantationstisch Berücksichtigung zu erfahren, weil per Gesetz generell und automatisch ein "Ja" gilt, bis zum Beweis des Gegenteils. Umso weniger wirkt ein "Nein", je mehr Geld zu verdienen ist, dies lehrt bereits die allgemeine Lebenserfahrung.
Glauben Sie als Politiker, diese Ermächtigung über andere Menschen zu haben bzw. ausüben zu dürfen, nicht nur in rechtlicher sondern auch in moralischer Hinsicht?
Der Hintergrund dieser Frage ist die anstehende Europawahl.
Für eine Antwort darf ich mich im Voraus bedanken.