Frage an Karl Lauterbach von Uwe M. bezüglich Gesundheit
Sehr geehrter Herr Prof. Lauterbach
Es geht um die beabsichtigte Widerspruchslösung.
Muss man nicht erwarten, dass auf diese Weise viele zu „Spendern“ werden, die sich mit dem Thema nicht befasst haben?
Darf man den Begriff „Spende“ dann noch verwenden?
Was wird getan, um sorgfältig über die gesamten Vorgänge der Diagnose bishin zur Organentnahme zu informieren? Ich sehe nicht, dass ehrlich über die Ausrichtung des ganzen Vorganges auf die Organempfänger und weniger auf die Explantierten berichtet wird.
Kann es sein, dass der hohe Druck zur Erhöhung der Zahl der Spenderorgane die Rechte und Bedürfnisse des Sterbenden, dessen Herz noch schlägt, zunehmend außer Acht lässt?
Was wissen die Mediziner über den Prozess des Sterbens; garantiert ein totes Gehirn tatsächlich, dass der ganze Mensch mit Leib und Seele nichts von der Entnahme „merkt“?
Letzte Frage:
Wäre es dann nicht konsequent, auf jede Zustimmung/Widerspruch zu verzichten und pauschal das Recht des Staates auf maximalen Zugriff auf die Körperteile von Gehirntoten zu etablieren?