Frage an Karl Lauterbach von Hans-Peter S. bezüglich Gesundheit
Sehr geehrter Herr Professor Lauterbach,
ich habe die Sendung Kontraste gesehen. Da ging es um die fehlende Zulassung des Medikamentes Rituximap für die Behandlung von MS. In diesem Zusammenhang finde ich es eine Schande, dass von Seiten der Politik nichts getan wird, dass die Zulassung von Medikamenten für die Behandlung von neuen Krankheitsbildern auch von anderer Seite - also nicht nur vom Hersteller - beantragt werden kann, wenn die Wirksamkeit belegt werden kann.
Ich sehe ein, dass die ein Eingriff in das Eigentumsrecht des Herstellers ist, darüber zu entscheiden. Auf der anderen Seite stehen aber Artikel 2 Absatz 2 GG, das Recht auf Leben und Unversehrtheit! Ist denn nicht dieses Recht auf Leben und Unversehrtheit, das über das Recht auf Eigentum zu stellen ist?
Auch spielen Haftungsfragen eine Rolle. So kann man dem Hersteller natürlich keine Haftungspflicht für eine Zulassung auferlegen, die der nie gestellt hat! Aber wenn die Politik hier nicht handelt, spielt sie mit den höchsten Grundrechten der Menschen! Können wir da etwas von der SPD erwarten?