Frage an Karl Lauterbach von Heike B. bezüglich Gesundheit
Sehr geehrter Herr Professor Lauterbach,
ich möchte Sie bitten mir mitzuteilen, welchen Weg ein chronisch kranker Patient einzuschlagen hat, damit er eine Therapie bekommt, die für seine Erkrankung nicht im Leistungskatalog verankert ist. Ein Rechtsanwalt kostet Geld und eigentlich widerspricht das unserem zugesagten Recht auf Unversehrtheit.
Vorausgesetzt ist natürlich, dass die Standardtherapie aus medizinischen Gründen kontraindiziert ist und aufgrund drohender Lebensgefahr, mindestens aber deutlicher Verschlechterung der Lebensqualität, unbedingt trotzdem therapiert werden muss. Ein mögliches Therapieverfahren besteht und hat - auf eigene Kosten - schon deutliche Erfolge gezeigt! Um diese zu erhalten, muss die Therapie fortgesetzt werden (als Erwerbsunfähikgeitsrentner finanziell unmöglich).
Der Nikolausbeschluss greift nicht, weil keine akute Lebensgefahr mehr besteht - nach der Therapie der Wahl - und die Krankenkasse lehnt eine Zahlung ab.
Über eine Antwort und Diskussion dieser Thematik, die sicher viele Menschen betrifft, würde ich mich sehr freuen!
Freundliche Grüße,
Heike Braun