Frage an Karl Lauterbach von Heribert K. bezüglich Gesundheit
Sehr geehrter Herr Professor,
ich vermute, dass Sie auch diese Fragen nicht beantworten werden. Trotzdem versuche ich es, da Sie ja vom Volk gewählt wurden und diesem vielleicht nicht nur anlässlich von Wahlterminen Antworten geben ...
A) Es bestehen Rücklagen in den GKVen + Gesundheitsfonds von 19,5 Mrd €. Bei einem Beitragsaufkommen von 169 Mrd € + Zuschüssen des Bundes von rd. 15 Mrd € = 184 Mrd € entspricht die Rücklage 11% der Beitragseinnahmen. Rechnerisch hätten also 71 Mio Beitragszahler (=85 % der Bevölkerung) - JEDER- ca. 300 € überzahlt, was 25 € im Monat entspricht. Angesichts dieser Rücklagen - wie soll eine Deckelung der Rücklagen erfolgen? Muss nicht zumindest die Praxisgebühr wieder wegfallen?
B) Der § 305b SGB V wird geändert. Warum soll die Bilanzierung nach SGB und nicht nach HGB erfolgen? Warum? Was soll versteckt werden? Werden die Pensionsrückstellungen analog dem BilMoG bbehandelt? Wer testiert die Jahresabschlüsse? Wird mit der Änderung des § 305 b SGB auch die "doppelte Buchführung" bei den GKVen eingeführt?
D) In welchem Umfang fallen Verwaltungskosten für nicht ärztliche Leistungen (außerhalb der GKVen) an, z.B. um Rückfragen GKVen für Verordnungen zu beantworten oder um Leistungen zu dokumentieren? Gibt es hier Erhebungen? Wie wird "nichtproduktive Verwaltungszeit" von Ärzten oder Pflegepersonal in Kliniken dokumentiert? Welche Kosten verursachen diese Zeiten?
E ) Nach den vorläufigen Rechnungsergebnissen der GKVen vom BMG für 2011 beliefen sich die Beiträge der ALG II-Empfänger auf rund 4,4 Mrd Euro. Von wem wurden diese Beiträge geleistet? Wie partizipieren die nicht ges. Versicherten (z.B. Beamte) an den Zahlungen? Wird der Bund sich künftig (weiter?) an den Beitragszahlungen für ALG II-Bezieher beteiligen und in welchem Umfang?
F) Ließe sich die Solidarität der Organspender nicht durch Zuschuss für Beerdigungskosten oder durch Beitragssenkungen belohnen?
Ich danke für die Beantwortung der Fragen.
Heribert Karsch