Frage an Karl Lauterbach von Bernhard G. bezüglich Gesundheit
Sehr geehrter Herr Prof. Dr. Lauterbach,
heute hat der Bundestag das neue Arzneimittelgesetz verabschiedet. Ich habe mich ein wenig mit der Thematik beschäftigt und auch die Debatte im Bundestag verfolgt. Leider bin ich als Laie mit der komplexen Materie teilweise überfordert. Ich habe Bedenken, dass die Bundesregierung sich einmal mehr den Lobbyinteressen widerstandslos ergeben hat, kann aber nicht alle Kritikpunkte nachvollziehen. Deshalb würde ich Sie bitten, mir grob zu erläutern, welche Problematik Sie in dem neuen Gesetz sehen.
Meines Wissens war eine Nutzenbewertung von Medikamenten in Deutschland bisher nicht verpflichtend. Dies wird nun eingeführt. Am Zulassungsverfahren soll sich nichts ändern. Ist dies so richtig? Wo sehen Sie das Problem?
Auch war die Rede von einer Rabatterhöhung bzw. neuen Rabattverträgen. Auf den ersten Blick klingt das nach einer Kostensenkung. Was sagen Sie dazu?
Für den Laien klingt dieses Gesetz plausibel, doch ich würde mich sehr freuen, wenn Sie mir verdeutlichen könnten, dass dem nicht so ist, da ich Sie für einen der glaubwürdigsten Experten im Dschungel der Gesundheitspolitik halte.
Mit freundlichen Grüßen,
Bernhard Ging