Frage an Karl Lauterbach von Günther A. bezüglich Gesundheit
Sehr geehrter Herr Professor Lauterbach,
ich bin seit 20 Jahren in einer privaten Krankenkasse. Zum Zeitpunkt meines Übertritts von der Gesetzlichen in die Private Krankenkasse, gab es 1985 den gültigen § 12 der Reichsversicherungsordnung.
Dieser besagte, dass man wieder in die gesetzliche Krankenkasse zurückkehren kann, wenn man mehr als die Hälfte seiner Lebensarbeitszeit pflichtversichert war.
Ich bin Jahrgang 1946 und seit 02/2009 in Rente.
Eine Rückkehr wurde mir aufgrund veränderter gesetzlicher Bestimmungen verweigert.
Muß ich nicht Bestandsschutz haben?
Zum Zeitpunkt meines Handelns muß ich mich doch auf die dann gültigen Gesetze verlassen können.
Gegenüber welcher Behörde bzw welchem Gericht kann ich meinen Anspruch prüfen lassen.
Mit freundlichen Grüßen
Günther Allmers