Frage an Karl Lauterbach von Wilfried M. bezüglich Gesundheit
Sehr geehrter Herr Prof. Lauterbach,
Die Kopfpauschale in der KV läßt grüßen. Der Zusatzbeitrag in der KV von 8 € beträgt z.B. bei einer Kleinrente und Pflichtvers. in der KV von 200 € 4%, bei einem Gehalt von 2000€ o,4% vom Einkommen. Familienversicherte sind von der Zuzahlung befreit. Auch die Familienangehörige,die eine geringfügig entlohnte Beschäftigung auf mtl. 400 € Basis ausüben brauchen keinen Zusatzbeitrag zahlen. Harz-IV- u. Grundsicherungsbezieher sollen durch Steuermittel hier entlastet werden. In der Pflegeversicherung befürchte ich dieselbe Ungerechtigkeit. Ich spreche den "Experten" die diese Regelung auf den Weg gebracht haben jegliches Fachwissen ab. Oder es ist bewußt so gewollt, dass die "Kleineinkommen" überproportional geschröpft werden sollen?
Ihre Meinung hierzu würde mich interessieren.
Mit freundlichem Gruß
Wilfried Mähler