Frage an Karl-Heinz (Charles M.) Huber von Kaj B. bezüglich Recht
Sehr geehrter Herr Huber,
mit aufkommen des NSA-Skandals wurde seitens der Regierung, vertreten durch den damaligen Innenminister Friedrich, mehr auf die Verschlüsselung der eigenen Kommunikation zu achten (vgl. http://www.tagesspiegel.de/politik/nsa-affaere-csu-wem-daten-wichtig-sind-der-muss-sie-verschluesseln/8505736.html).
Inzwischen vertritt der nun neue Innenminister de Maizière die Meinung, die Geheimdienste müssten befähigt werden, genau diese Verschlüsselung auszuhebeln (vgl. http://www.heise.de/newsticker/meldung/Auch-de-Maiziere-wendet-sich-gegen-Verschluesselung-2523297.html ).
Die Aussage Friedrichs hielt ich damals "nur" für naiv, die Aussage de Maizéres dagegen sehe ich als Angriff auf grundlegende Bürgerrechte.
Die Frage, die sich mir nun aber stellt ist, welche Meinung letztendlich von Ihnen und Ihrer Partei genau vertreten wird. Es kann doch nicht sein, dass hier tagesaktuell eine neue Sau durch´s Dorf getrieben wird. Wie sieht das Zukunftskonzept aus? Welche Freiheitsrechte sollen auch zukünftig noch geschützt bleiben und welche sind wir bereit, bei der Verteidigung derselben, zu opfern?
Mit freundlichen Grüßen
Kaj Beuter
Sehr geehrter Herr Beuter,
vielen Dank für Ihre Anfrage vom 22.02.2015.
Gestützt auf die von Ihnen angesprochenen Medienberichte erkennen Sie einen Widerspruch bezüglich des Umgangs mit Datenverschlüsselungen.
Diesen sehe ich nur bedingt, bzw. anders interpretiert. Schließlich ging unser damaliger Bundesinnenminister Friedrich in dem Artikel auf den Datenschutz der einzelnen Bürger ein, um diese vor Datenmissbrauch und etwaigen Betrügereien zu schützen. Im Übrigen ist dieser Beitrag schon bald zwei Jahre alt und vom damaligen Erkenntnisstand auch nicht ideal als Vergleichsbasis heranzuziehen.
Die Aussage vom amtierenden Innenminister de Maiziére bezieht sich jedoch auf die staatlich obliegenden Sicherheitsaufgaben den Bürgern gegenüber. "Das Internet als Ort der Freiheit dürfe nicht für kriminelle und terroristische Zwecke missbraucht werden" - und mit dieser Aussage hat er völlig Recht. Somit ist bei allen Datenschutzerfordernissen immer eine Ausgewogenheit sicherzustellen, welche zum einen die Sicherheit und zum anderen die Freiheit der Bürger garantiert.
Gleichzeitig ist die Gesetzgebung einem enormen zeitlichen Wettlauf ausgesetzt, um die sich verändernden technischen Möglichkeiten harmonisch an diese wechselnden Erfordernisse anzupassen. Es muss sichergestellt sein, dass die demokratischen Kräfte besser aufgestellt sind, als vermeintliche Kriminelle oder gar Terroristen. Aufgrund der weltweiten Verwobenheit der Kommunikation ist eine solide Lösung nur international zu erreichen. Das von Ihnen angefragte "Zukunftskonzept" kann somit nur eine Momentaufnahme sein, um eben die Bürger dauerhaft und wirksam schützen zu können. Als orientierende Basis zu etwaigen Verordnungen steht über allem selbstredend unser Grundgesetz.
Mit freundlichen Grüßen
Charles M Huber