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Karl-Heinz Brunner
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Frage von Michael B. •

Frage an Karl-Heinz Brunner von Michael B. bezüglich Lobbyismus & Transparenz

Lieber Genosse Karl-Heinz,
Der Ortsverein Randersacker vom Unterbezirk Wuerzburg Land hat sich mit Lobbyregistergesetz befasst Mit diesem Lobbyregistergesetz wird die Problematik „Lobbyismus“ nicht ausreichend angegangen. Lediglich die bislang vorhandene „Verbändeliste“ wird zu einer Lobbyist:innen-Liste ausgebaut. Den im Entwurf angekündigten „Regelungsrahmen für das Miteinander von Politik, Wirtschaft und Zivilgesellschaft“ konnten wir nicht ausfindig machen. Im Gegenteil, es bleibt bei so vielen Ausnahmen fraglich, welche Lobbyakteure sich überhaupt registrieren müssten.
Die inhaltlichen Lücken im Entwurf sind viel zu groß - auch bei dem neu vorgelegten Gesetzentwurf handelt es sich unserer Meinung nach um einen Etikettenschwindel. Wenn wir als SPD diesem Entwurf zustimmen, machen wir uns noch unglaubwürdiger.
Sollten wir da nicht lieber den Entwurf platzen lassen? Was meinst Du dazu?
Mit solidarischen Grüßen
Michael Biermann
1.Vorsitzender OV Randersacker
Vorsitzender AG 60+ UB Wü Land und Bezirk Unterfranken
Tel.: 0176 9768 9453

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Antwort von
SPD

Lieber Genosse Michael,
lieber Ortsverein Randersacker,

Danke für eure Frage hier auf abgeordnetenwatch.de. Es ist legitim, dass ihr Kritik am geplanten Lobbyregister äußert. Nichtsdestotrotz bin ich der festen Überzeugung, dass wir als SPD mit diesem Entwurf einen entscheidenden Schritt zu mehr Transparenz und Integrität vorankommen.

Lobbyismus wird in der Öffentlichkeit kontrovers diskutiert und in der öffentlichen Wahrnehmung vornehmlich mit illegitimen Einflussversuchen von Interessensorganisationen, Unternehmen und ihrer Vertreter*innen verbunden. Bereits der Anschein illegitimer Interessenvertretung ist geeignet, das Vertrauen in die Integrität der Politik und seinen Mandatsträger*innen zu erschüttern. Deshalb setzten wir uns als Fraktion auch schon seit zehn Jahren für ein Lobbyregister ein. Nun endlich konnten wir uns mit diesen Vorschlägen auch gegenüber unserem Koalitionspartner durchsetzen.

Deshalb möchte ich ein bisschen Klarheit über den vorgelegten Entwurf schaffen:
Ihr kritisiert, dass das Lobbyregister zu viele Ausnahmen vorsieht. Im Entwurf wird jedoch registrierungspflichtige "Interessenvertretung" sehr weit definiert. Bereits die erstmalige Interessenvertretung, die auf Dauer angelegt ist, begründet eine Registrierungspflicht. Damit werden sich zukünftig die meisten Interessensvertreter*innen im Lobbyregister registrieren müssen. Zu Recht wurde kritisiert, dass ursprünglich nur Interessenvertretung beim Bundestag und nicht bei der Bundesregierung erfasst sein sollte. Wir haben uns nun jedoch auch bei dieser Frage durchsetzen können: das Lobbyregister soll für Bundestag und Bundesregierung gelten. Dass Parteien, Gewerkschaften, Kirchen, der Städte- und Landkreistag oder die Presse ausgenommen sind, ist schon verfassungsrechtlich zwingend. Gewerkschaften unterliegen aufgrund ihres Grundrechts auf Koalitionsfreiheit aus Art. 9 Abs. 3 GG einem besonderen Schutz vor staatlichen Eingriffen. Eine freie Presse ist selbstverständlich. Die Interessen von Kommunen und Landkreisen müssen zudem von der Politik in Berlin effektiv angehört werden können, damit sie ihrer Rolle im Staatsaufbau gerecht werden.

Ihr bemängelt, dass der Regelungsrahmen für ein Miteinander von Politik, Wirtschaft und Zivilgesellschaft nicht erkennbar sei. Warum?
Mit der Verpflichtung aller Interessensvertreter*innen, sich einen Verhaltenskodex zu geben, tragen wir doch genau dem Rechnung. Zentral ist dabei auch, dass eine Pflicht zur Offenlegung des Interessensbereichs, der jährlichen finanziellen Aufwendungen im Bereich Interessenvertretung sowie viele weitere Angaben für alle verpflichtend werden. Diese Angaben müssen immer aktuell gehalten werden. Damit wird unser Register sogar noch transparenter als das des Europäischen Parlaments.
Darüber hinaus schaffen wir nicht nur die Möglichkeit des Entzugs der Zugangsberechtigung zum Bundestag, sondern auch Sanktionsmöglichkeiten mit einem Bußgeld von bis zu 50.000 EUR. Ein Verstoß gegen Offenlegungspflichten kann also mit empfindlichen Sanktionen bestraft werden.

Zuletzt möchte ich auch nochmal klarstellen, dass Interessenvertretung nicht zu einseitig betrachtet werden sollte. Sie ist nicht per se eine unzulässige Einflussnahme. Externe Expertise von Verbänden, Vereinen, Organisationen, Unternehmen und anderen Akteuren der Interessenvertretung sind bei politischen Willensbildungsprozessen wichtiger Bestandteil. Denn die Politik muss einen gerechten Ausgleich schaffen zwischen den sich widerstreitenden Interessen, Ideen und Vorstellungen. Dieser Entscheidungsprozess sollte meiner Meinung nach transparenter gehandhabt werden, damit diese besser nachvollziehbar werden. Dies werden wir mit diesem Lobbyregister erreichen.

Eines möchte ich an dieser Stelle aber nochmal ganz klar sagen: Ich lasse mir von niemanden eine Meinung vorschreiben - auch und geraden nicht von einzelnen Interessensvertreter*innen. Ich sehe es aber als meine Aufgabe an, alle Bürger*innen ernsthaft anzuhören. Erst dann kann ich eine gute und sachgerechte Lösung erarbeiten. Diese dann abzuwägen und eine nachvollziehbare Entscheidung zu treffen, ist meine höchstpersönliche Aufgabe, der ich gewissenhaft nachkomme.

Ein Wort zum Schluss: Wäre es besser, kein Lobbyregister zu haben? Wäre das glaubwürdig? Ich meine nein, denn jeder Schritt zu mehr Transparenz kann nur besser sein.

Mit solidarischen Grüßen

Karl-Heinz Brunner