Frage an Karl-Heinz Brunner von Hans B. bezüglich Soziale Sicherung
Sehr geehrter Herr Dr. Brunner,
wieso wurde der Behindertenpauschbetrag seit 1972 noch nie erhöht. Bei GdB 100 % beträgt er bei mir gerademal 1.420 Euro im Jahr. habe noch die Merkzeichen aG. B. Da sie ja auch zur Zeit an der Regierung beteiligt sind, wäre es ein Federstrich am Mittwoch in der Kabinettsitzung es durchzusetzen.
Mit freundlichen Grüßen
H. B.
Sehr geehrter Herr B.,
leider ist Regieren nicht so einfach, dass mit „einem Federstrich“ neue Regelungen eingeführt werden können.
In der Tat ist es aber ärgerlich, dass der sogenannte Behinderten-Pauschbetrag seit 1975 nicht mehr angepasst wurde. Das Bundesverfassungsgericht hat 2007 geurteilt, dass dies verfassungskonform ist. Dies wird damit begründet, dass höhere Kosten als außergewöhnliche Belastung in der Steuererklärung geltend gemacht werden können. Dies bedeutet natürlich einen erhöhten Aufwand für die Betroffenen und ist auf Dauer nicht zufriedenstellend.
Mit dem Bundesteilhabegesetz, das zum 1.1.2017 in Kraft getreten ist, konnte die SPD bereits erhebliche Verbesserungen für Menschen mit Behinderung durchsetzen. So wurden zum Beispiel die Freibeträge für Erwerbseinkommen und beim Barvermögen angehoben, die Anrechnung des Einkommens und Vermögens von Partnerinnen und Partnern ist ganz entfallen. Zum 1.Januar 2020 werden die Leistungen der Eingliederungshilfe weiter vereinfacht. Es wird in Zukunft keine Unterscheidung zwischen ambulanten, teilstationären und stationären Leistungen mehr geben. Auch wird die Unterstützung erwachsender Menschen mit Behinderung nicht mehr an eine bestimmte Wohnform geknüpft, sie soll am notwendigen persönlichen Bedarf ausgerichtet werden. Die Änderungen im Neunten und Zwölften Sozialgesetzbuch gehen übrigens auf Empfehlungen einer Arbeitsgruppe zurück, an der auch Fachverbände für Menschen mit Behinderungen mitgearbeitet haben.
Nicht umsetzen konnten wir bis heute die Erhöhung des Behinderten-Pauschbetrags. Im Koalitionsvertrag hat die SPD 2018 mit den Unionsparteien vereinbart, dass eine Anpassung der pauschalen Steuerfreibeträge überprüft werden soll. Ich habe mich bei meinen zuständigen Fraktionskolleginnen erkundigt: diese Prüfung wird gerade im Bundesfinanzministerium durchgeführt. Ich hoffe, dass die Ergebnisse bald vorliegen und es dann erstmals seit den 1970er Jahren wieder eine Anpassung des Behinderten-Pauschbetrags geben wird.
Ich muss Sie daher weiterhin um Geduld und Verständnis bitten, dass für manche Veränderungen ein langer Atem nötig ist.
Mit freundlichen Grüßen
Karl-Heinz Brunner, MdB