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Karl-Heinz Brunner
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Frage von Gabriela K. •

Frage an Karl-Heinz Brunner von Gabriela K. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrter Herr Brunner,

nach dem vom Kabinett beschlossenen Masern-Impfgesetz möchte ich wissen, wie Sie und Ihre Partei sich zu dieser Thematik im Bundestag positionieren werden.

Folgende Fragen interessieren mich:

1) Nennen Sie mir eine Studie und das durchführende Institut, das mir ganz klar darlegt, dass geimpfte Kinder im Vergleich zu umgeimpften einen deutlichen Vorteil haben und keine gesundheitlichen Einschränkungen erfahren.

2) Ungeimpfte Kinder dürfen keine Schule besuchen. In Deutschland herrscht Schulpflicht. Wie stehen Sie zu diesem Erpressungsversuch? Verabschieden Sie vorher bitte ein Gesetz, das Home-Schooling in Deutschland möglich macht.

3) Impfzwang im Gesundheitswesen: Ich kann mir nicht vorstellen, dass bei unserem akuten Pflegekraft-Mangel eine Kündigungswelle auffangbar wäre.

4) Mit diesem Gesetz wird dem Impfzwang Tür und Tor geöffnet. Das sind Zeiten, die weder Sie noch ich persönlich kennen. Wir wollen diese Zeiten auch ganz sicher nicht mehr erleben.

Warum glauben Sie, das uns im Grundgesetz zugesagte Recht auf körperliche Unversehrtheit ignorieren zu können? Ich fordere Sie und Ihre Partei auf, diese Entscheidung einzig und alleine in die Hände der Eltern zu legen und diesem Kabinettsbeschluss nicht zuzustimmen.

Vielen Dank für Ihre Zeit und Ihre Antwort.

Mit freundlichen Grüßen
Gabi K.

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Antwort von
SPD

Sehr geehrte Frau K.,

vielen Dank für Ihre Anfrage zur Impfpflicht gegen Masern. Gerne erläutere ich Ihnen meine Haltung und die verfassungsrechtliche Lage bezüglich der Einführung einer solchen Impfpflicht.

Generell gilt, dass dies in der Tat einen Eingriff in das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit darstellt. Jedoch wird nicht jeder Eingriff in das Grundrecht mit einer Verletzung des Grundrechts gleichgestellt. Nach der gefestigten Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts können Grundrechte grundsätzlich befristet und anlassbezogen eingeschränkt werden, wenn gesamtstaatliche Aufgaben dies erforderlich machen. Die zur Bekämpfung von Pocken gesetzliche Pflichtimpfung in Deutschland war verfassungsrechtlich zulässig, eine mögliche Masernimpfpflicht bewegt sich in diesem Rahmen.

Die Einführung einer Impfpflicht muss mit dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit vereinbar sein. Ein solcher Eingriff ist verhältnismäßig, sofern damit ein legitimes Ziel verfolgt wird und der Eingriff ferner geeignet, erforderlich und angemessen ist. Die Einführung der Impfpflicht dient der individual- und bevölkerungsmedizinischen Prävention von Erkrankungen und darüber hinaus der Ausrottung von Keimen auf Bevölkerungsebene. Daher verfolgt die Impfpflicht ein legitimes Ziel. Masern gehören zu den ansteckendsten Infektionskrankheiten des Menschen und eine Infektion ist keine harmlose Kinderkrankheit. Masern bringen häufig Komplikationen und Folgeerkrankungen mit sich, die im schlimmsten Fall auch tödlich enden können. Die WHO erklärte die Weigerung, sich gegen Masern impfen zu lassen, kürzlich immerhin zu einer der globalen Gesundheitsbedrohungen. Gegen diese Gefahren existiert ein wirksamer Impfstoff.

In der Vergangenheit wurde versucht, die freiwillige Impfentscheidung zum Beispiel durch mehr Impfaufklärung oder den Ausbau der Vorsorgeuntersuchungen und der ärztlichen Impfberatung zu fördern. Diese Bemühungen zur Steigerung der Impfbereitschaft waren jedoch nicht ausreichend, um das Ziel, Masern in Deutschland zu eliminieren, zu erreichen. Nach wie vor gibt es zum Teil erhebliche Impflücken bei Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen. Immer wieder kommt es zu schwerwiegenden Masernausbrüchen und Todesfällen. Bereits einige Tage vor Auftreten einer Erkrankung ist die Infektion hoch ansteckend, weshalb beispielsweise der Ausschluss von Erkrankten vom Besuch einer Gemeinschaftseinrichtung unter Umständen zu spät kommt und deshalb nicht ausreicht. Zirkulierende Masern gefährden alle nichtgeimpften Menschen, einschließlich derjenigen, die aus Altersgründen oder wegen gesundheitlicher Einschränkungen nicht geimpft werden können.

Zur Zulässigkeit der Hausbeschulung verweise ich auf die Kulturhoheit der Länder. Insoweit besteht für den Bund kein Handlungsspielraum. Allgemein sei jedoch gesagt, dass in Deutschland die Schulpflicht gilt, um sicherzustellen, dass jedes Kind eine anständige Bildung erfährt. Die eingesetzten Lehrkräfte haben eine entsprechende Ausbildung genossen und die Lehrpläne werden für dieses Ziel entwickelt. Zudem dient der Schulbesuch auch der Heranbildung sozialer Kompetenzen in einer vielfältigen Klassengemeinschaft. Gleiches wäre bei Heimunterricht nicht möglich. Einen „Erpressungsversuch“ erkenne ich nicht.

Von einer Kündigungswelle im Gesundheitswesen gehe ich nicht aus, denn mir ist nichts davon bekannt, dass ein erheblicher Anteil der dort Beschäftigten ungeimpft wäre. Vielmehr erwarte ich, dass die allermeisten ohnehin aus Selbstschutz geimpft sind, um ihr berufsbedingt erhöhtes Gesundheitsrisiko so gering wie möglich zu halten. Gleichzeitig gilt, dass eben jene Menschen eine Impfung dringend benötigen, um nicht für Patienten, die, wie oben beschrieben, nicht geimpft werden können, eine zusätzliche Gesundheitsgefahr darzustellen.

Aus den genannten Gründen ergibt sich für mich ein argumentatives Übergewicht zugunsten der Einführung einer Impfpflicht. Unser Ziel ist es, bei der Bekämpfung von Masern in Deutschland einen deutlichen Schritt voranzukommen. Dies halte ich für die ureigene Aufgabe jeder verantwortungsbewussten Politik.

Mit freundlichen Grüßen

Karl-Heinz Brunner