Frage an Karl-Heinz Brunner von Thomas S. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Guten Tag Herr Brunner,
Herr Werner weist in seiner Frage auf die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Hamburg gegen den Chefredakteur von CORRECTIV, Herrn Oliver Schröm., dem eine „Anstiftung zum Verrat von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen” nach §17 UWG vorgeworfen wird. De Ermittlungen gegen die Verantwortlichen des sogenannten Cum-Ex-Skandals, der durch die Herrn Schröm zur Last gelegten Recherchen ans Tageslicht kam, würden Herrn Werner zufolge wenig aussichtsreich betrieben. So könnte der Eindruck entstehen, dass Gesetzgeber und Justiz Wirtschaftsverbrechern nicht wirkungsvoll entgegentreten, während gegen die Überbringer unliebsamer Nachrichten mit aller Härte des Gesetzes vorgegangen wird.
https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/dr-karl-heinz-brunner/question/2018-12-17/308262
In Ihrer Antwort gehen Sie Herr Brunner davon aus, dass die Ermittlungen gegen Herrn Schröm streng rechtsstaatlich geführt würden und ergebnisoffen gehalten werden müssten - nur so funktioniere der Rechtsstaat.
Das gleiche erwarten Sie bei den Cum-Ex-Ermittlungen.
Ich kann Ihre Erwartungen nicht mit der Realität zusammenbringen.
Laut Aussage Ihres Kollegen MdB Lars Klingbeil wurde der deutsche Staat zwischen 2001 bis 2016 um mindestens 32,8 Mrd. € durch Cum-Ex-Geschäfte betrogen. Derzeit wären 267 Verfahren mit 5,7 Mrd. € Schaden in der Diskussion und ca. 2,4 Mrd. € zurück erstattet worden.
https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/lars-klingbeil/question/2018-12-10/307902
Wie war es möglich, dass der deutsche Staat sich 15 lange Jahre (2001-2016) durch Cum-Ex-Geschäfte um mindestens 32,8 Mrd. € hat betrügen lassen?
15 Jahre milliardenschwerer Steuerbetrug am deutschen Staat
+ eine aktuelle Aufklärungs- und Regressquote von unter 20/%,
+ Ermittlungen gegen Journalisten, die den Betrug aufdecken
= sieht so ein funktionierender Rechtsstaat aus?
Mein Rechtsempfinden sehe ich durch solche Umstände verletzt.
Wie sieht das bei Ihnen aus?
Viele Grüße T. S.
Sehr geehrter Herr S.,
vielen Dank für Ihre Nachfrage zu meinem Antwortschreiben an Herrn Werner vom 18. Dezember 2018.
Ja, der milliardenschwere Betrug am deutschen Staat und damit am Steuerzahler ist ein beispielloser Skandal und hochkrimineller Akt. Es gilt, diesen lückenlos aufzuklären und die Schuldigen zur Rechenschaft zu ziehen. Dies ist jedoch Sache der Justiz, nicht des Parlaments. Erste Erfolge wurden – wie Sie selbst schreiben – schon erzielt: Zahlreiche Verfahren laufen und der Staat hat bereits rund 2,4 Milliarden Euro zurückerhalten.
Darüber hinaus verweise ich auf meine Antwort an Herrn Werner: Ich gehe fest davon aus, dass sämtliche gerichtlichen Verfahren – die beiden von Ihnen angesprochenen eingeschlossen – nach streng rechtsstaatlichem Maßstab durchgeführt werden. Bis diese Verfahren abgeschlossen sind, wäre es falsch, aus dem parlamentarischen Raum „dazwischenzufunken“ und auf laufende Prozesse Einfluss nehmen zu wollen.
Ich hoffe Ihre Frage mit meinen Ausführungen beantwortet zu haben.
Mit freundlichen Grüßen
Karl-Heinz Brunner