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Karl-Heinz Brunner
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Frage von Christoph W. •

Frage an Karl-Heinz Brunner von Christoph W. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr Brunner,

aus aktuellem Anlass möchte ich Sie nach Ihrer Meinung fragen, zu den Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Hamburg gegen den Chefredakteur von CORRECTIV, Herrn Oliver Schröm.

Diesem wird „Anstiftung zum Verrat von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen” nach §17 UWG (Gesetz gegen Unlauteren Wettbewerb) vorgeworfen. Es handelt sich dabei um den ersten bekannten Fall, bei dem dieser Paragraph auf einen Journalisten angewandt wird.

Demgegenüber verlaufen die Ermittlungen gegen die Verantwortlichen des sogenannten Cum-Ex-Skandals, der durch die Herrn Schröm zur Last gelegten Recherchen erst ans Tageslicht kam, nach meiner Kenntis wenig aussichtsreich.

In der Gesamtbetrachtung könnte der Eindruck entstehen, dass Gesetzgeber und Justiz den Wirtschaftsverbrechern nicht wirkungsvoll entgegentreten, während gegen die Überbringer unliebsamer Nachrichten mit aller Härte des Gesetzes vorgegangen wird um diese und gleichgesinnte in Zukunft vor ähnlichen Enthüllungen abzuschrecken.

Was denken Sie, könnten Sie als MdB tun, um hier dem Rechtsempfinden "des Bürgers" näher zu kommen?

Mit freundlichen Grüßen
C. W.

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr W.,

grundsätzlich habe ich keine Einblicke in ein gerichtliches Verfahren. Es ist die Entscheidung der Staatsanwaltschaft, Ermittlungen einzuleiten. Ich gehe davon aus, dass diese streng rechtsstaatlich geführt werden und auf der Basis der Ergebnisse die Anklage fallen gelassen oder erhoben wird. Die Ermittlungen müssen ergebnisoffen geführt werden - nur so funktioniert der Rechtsstaat.

Das gleiche erwarte ich bei den Cum-Ex-Ermittlungen, die ebenfalls am Laufen sind.

Pressefreiheit und Geheimnisrechte stehen immer wieder in einem Spannungsfeld zueinander. In der Demokratie muss sich die Pressefreiheit in der Regel durchsetzen, im Rahmen der bestehenden Grenzen. Einem rechtsstaatlichen Verfahren ist aber sicherlich am besten geholfen, wenn Politikerinnen und Politiker sich aus laufenden Ermittlungen heraushalten. Unsere Aufgabe ist es dafür zu sorgen, dass der Rechtsstaat seine gesetzlichen Leitplanken erhält. Deren Exekution ist aber nicht meine Aufgabe - sie darf es gar nicht sein.

Nichtsdestotrotz verfolge aber natürlich auch ich sowohl dieses Verfahren, als auch das Verfahren gegen Cum-Ex-Geschäftstätigkeiten intensiv - denn aus ihnen ergeben sich gegebenenfalls Aufträge zum Handeln an die Politik. Die Bewertung laufender Verfahren "aus der Ferne" und ohne Aktenkundigkeit wäre aber unseriös und irreführend und dem "Rechtsempfinden" sicher abträglich. Dem Rechtsempfinden ist dann am besten gedient, wenn der Rechtstaat gilt und ohne Beeinflussung arbeitet.

Herzlichst

Karl-Heinz Brunner