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Frage an Karl-Heinz Brunner von Richard S.

Mich würden die Hintergründe dazu interessieren, warum Sie für Fracking gestimmt haben? Ist Ihnen unsere Umwelt nicht wichtig?

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Sehr geehrter Herr Seitz,

vielen Dank für Ihre Email. Diese hat mich mit ähnlichen Fragen mehrfach erreicht und ich erlaube mir Ihnen meine Gedanken zu diesem Thema wie den anderen Bürgerinnen und Bürgern auf diesem Wege zukommen zu lassen.

Natürlich ist mir unsere Umwelt wichtig. Sehr wichtig sogar. Genau darum macht meine "Ja!"-Stimme für die Neuregelung auch Sinn. Lassen Sie mich im Folgenden erläutern warum.

Ich verstehe die Sorge beim Thema Fracking, möchte aber auf eines hinweisen: Es gibt bereits legales Fracking in Deutschland, in der herkömmlichen Erdgasförderung. Diese seit Jahrzehnten praktizierte Methode wird als konventionelles Fracking bezeichnet und die nun verabschiedete Regelung verschärft die Auflagen dafür.

Auf der anderen Seite steht das unkonventionelle Fracking, welches in den USA praktiziert wird und welches im Fokus der Medien und der öffentlichen Meinung ist. Faktisch gab es bislang für diese Methode keine gesetzliche Regelung, so dass die Politik handeln musste. Das erzielte Ergebnis ist effektiv ein Verbot dieser Methode für kommerzielle Zwecke. Inwieweit dies als Lobbyerfolg der Gasindustrie gelten darf, wie jetzt oft behauptet, verstehe ich ehrlich gesagt nicht ganz. Zu den Details später mehr.

Ich halte die jetzt gefundene Regelung zum Fracking durchaus für einen zivilgesellschaftlichen und politischen Erfolg und einen Durchbruch nach jahrelangen Verhandlungen. Möglich geworden durch das große Engagement der Zivilgesellschaft und durch die vielen Rückmeldungen von zumeist kritischen Bürgerinnen und Bürgern aus den Wahlkreisen. Auch ich habe hierzu viele Bürgergespräche, sowie mehrere Fachgespräche in der Region Neu-Ulm/Günzburg geführt. Gaslobbyisten waren da keine dabei – sondern in der Regel Bürgerinnen und Bürger sowie viele kleine Unternehmer und Energieexperten – sowohl von Umweltverbänden, als auch den regionalen Stadtwerken.

Die Fraktion der SPD im Bundestag hat diese Anregungen gebündelt, aufgenommen und das vorliegende Gesetzespaket durchgesetzt, das Fracking wie in den USA verbietet.

Nun zur Sache selbst: Im Ergebnis gibt es jetzt eine doppelte Sperre gegen das Fracking im Schiefergestein wie wir es aus den USA kennen. Zum einen gibt es ein unbefristetes Verbot, das Ende 2021 vom Bundestag überprüft werden soll. Nur eine Mehrheit des Bundestages kann das Verbot wieder aufheben, ansonsten besteht es einfach weiter. Bis dahin können in ganz Deutschland maximal vier Probebohrungen durchgeführt werden. Zum anderen haben – als zweite Absicherung – die jeweiligen Bundesländer die Möglichkeit, die Probebohrungen zu untersagen. Die sozialdemokratische Ministerpräsidentin von Nordrhein-Westfalen, Hannelore Kraft, hat bereits erklärt, davon Gebrauch zu machen.

Für uns als SPD war es zentral, dass der Deutsche Bundestag über das weitere Verfahren zum Fracking im Schiefergestein entscheidet. Damit haben wir uns gegenüber CDU und CSU durchgesetzt. Das war uns wichtig, weil wir nicht wollten, dass sich demokratisch legitimierte Abgeordnete ihrer Verantwortung entledigen. Wir sind insbesondere den Bürgerinnen und Bürgern in unserem Wahlkreis verantwortlich und wollen uns dem stellen.

Zum konventionellen Fracking: Bevor die Fracking-Debatte vor einigen Jahren begann, gab es bereits Erdgasförderung in Deutschland, hauptsächlich in Niedersachsen. Dort wurde über fünfzig Jahre ebenfalls eine Art Fracking betrieben, die sich aber fundamental von dem Fracking unterscheidet, das wir aus den USA kennen. Ohne diese Art des zusätzlichen Frackings in der herkömmlichen Erdgasförderung würde diese über kurze Zeit zum Erliegen kommen.

Wir wissen, dass auch die herkömmliche Erdgasförderung mit Risiken verbunden ist. Unser Ziel war und ist es aber nicht, die Erdgasförderung in Deutschland komplett zu beenden. So sehen es auch die Landtagsfraktionen von Bündnis90/Die Grünen in Niedersachsen und Baden-Württemberg wo sie in Regierungsverantwortung sind und in entsprechenden Landtagsentschließungen bzw. in Koalitionsverträgen, wo sie klar zwischen unkonventioneller und konventioneller Erdgasförderung unterscheiden.

Mit dem neuen Gesetzespaket gibt es aber neue Regelungen auch für diese Form der Erdgasförderung. Dazu gehören mehr Prüfungen auf umweltverträgliche Formen der Förderung und die Entsorgung von Abfällen und eine bürgerfreundlichere Regelung bei Erdbebenereignissen durch eine Umkehrung der Beweislast. Bei einem Scheitern des vorliegenden Paketes wären auch diese längst überfälligen Regelungen nicht Gesetz geworden. Die bisher ruhenden Fracking-Vorhaben der Erdgas-Unternehmen wären wieder angelaufen. Dies wurde nun verhindert.

Zur Einschätzung des Gesetzpaketes empfehle ich die Kommentare in der Süddeutschen Zeitung und der TAZ vom 21. Juni 2016:

http://taz.de/Kommentar-Geplantes-Fracking-Gesetz/!5315884/

http://www.sueddeutsche.de/politik/fracking-bohren-verboten-1.3044606

Aus meiner Sicht haben wir als SPD in dieser Sache unser Bestes gegeben. Wir haben unsere Vorstellungen gegenüber unserem großen Koalitionspartner behauptet. Für Deutschland ist das Gesetzespaket ein Stoppschild für Fracking wie von der großen Mehrheit der Bürgerinnen und Bürger gewünscht. Und es gibt auch ein international vielbeachtetes Signal, dass Deutschland die Energiewende ohne Fracking vorantreibt – ein nicht zu unterschätzender Faktor.

Ich hoffe, Sie können sich durch meine Antwort ein differenzierteres Bild zum vorliegenden Gesetzespaket machen. Gerne bin ich bereit dazu auch weiter mit Ihnen im Austausch zu bleiben.

Mit freundlichen Grüßen

Karl-Heinz Brunner MdB

Für Rückfragen wenden Sie sich gerne an mein Neu-Ulmer Bürgerbüro:

Ulrich Simon & Patrick Steiner (wissenschaftliche Mitarbeiter)
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