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Karl-Heinz Brunner
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Frage von Christoph S. •

Frage an Karl-Heinz Brunner von Christoph S. bezüglich Recht

danke für ihre schnelle Antwort.

Sie geht jedoch an einem Teil des Anliegens vorbei: Was sangen Sie zu meinem Eindruck, dass einige Gruppen von Gegendemonstranten das Demo-Recht erster bestreiten und durch Sitzblokaden u.ä. zu unterdrücken suchen.
Ferner sehe ich die Gefahr, dass ohne hinreichnde Sicherungen Demonstranten auf Straßen oder Bahnlinien raufgedrängelt und so überfahren werden.
Was sagen Sie drittens zu meinem Eindruck, dass bestimmte Gruppen das Demo-Recht überdehnen und durch Blokade wichtiger Verkehrswege unmittelbaren Zwang gengen Dritte anwenden, um die Durchsetzung unmittelbsr zu befehlen.

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Strebel,

wo Gegendemonstrationen aus dem Ruder laufen oder das Versammlungsrecht anderer einschränken, muss vor Ort entschieden und gehandelt werden. Zuständig sind dann die jeweiligen Behörden und die Polizei. Wie bereits in meiner letzten Antwort beschrieben muss ggf. auch die Staatsanwaltschaft tätig werden, wenn etwa der Tatbestand der Nötigung erfüllt ist.

Das Bundesverfassungsgericht hat aber klar geurteilt, dass zum Beispiel Sitzblockaden durchaus vom Demonstrationsrecht gedeckt sein können, wenn das politische Ziel die dafür eingesetzten Mittel überwiegt. Demonstrationen und Gegendemonstrationen sollen Aufmerksamkeit erzeugen – Behinderungen und Unannehmlichkeiten anderer die dadurch entstehen sind hinzunehmen, so lange sie nicht unverhältnismäßig groß sind.

Probleme, was das Drängen auf Straßen und Bahnlinien angeht bzw. die Gefahr für Leib und Leben von Demonstranten, sind mir in keinem größeren Umfang bekannt. Hier muss ebenfalls von Fall zu Fall entschieden werden, wenn Gefahren entstehen. Generell halte ich dies aber für kein akutes Problem in unserem Land.

Mit den besten Grüßen,

Karl-Heinz Brunner