Frage an Karl-Heinz Brunner von Rolf S. bezüglich Recht
Sehr geehrter Herr Dr. Brunner,
laut Artikel 10 GG ist
(1) Das Briefgeheimnis sowie das Post- und Fernmeldegeheimnis sind unverletzlich.
nun frage ich mich wie Sie die Entscheidung von Generalbundesanwalt Harald Range zur NSA Überwachung der deutschen Bürger sehen. Mir ist klar daß eine ähnliche Frage schon gestellt wurde, allerdings war das bevor Herr Range sich entschieden hat, daß das Grundgesetz anscheinend wertlos ist, wenn die Bürger dieses Landes Opfer fremder Nachrichtendienste werden.
Mit freundlichen Grüßen
Rolf Schmidt
Sehr geehrter Herr Schmidt,
gern, wenn auch leider etwas verspätet, antworte ich Ihnen. Ihre Beunruhigung kann ich gut verstehen.
Die Entscheidungen des Generalbundesanwalts werden auf der Basis von Recht und Gesetz getroffen. In diesem Fall sieht Herr Range einen Anfangsverdacht hinsichtlich der Überwachung des Handys der Bundeskanzlerin gegeben, während er bei den Ausspähungen und Überwachungen des US-amerikanischen und britischen Geheimdienstes bisher keinen Anfangsverdacht sieht oder bejahen kann.
Diese Ansicht muss man nicht teilen, aber respektieren. Gleichwohl hat der Generalbundesanwalt deutlich gemacht, dass, sollten sich aus dem Ermittlungsverfahren wegen des Handys der Bundeskanzlerin weitere Anhaltspunkte ergeben hinsichtlich der massenhaften Ausspähung und Überwachung, ein weiteres Ermittlungsverfahren folgen kann.
Weitere Aufklärung wird der „NSA“-Untersuchungsausschuss des Bundestages leisten. Rund 40 Personen sind bereits als Zeugen beschlossen worden, darunter die Führungsebene der großen amerikanischen IT- und Internetkonzerne. Zwei ehemalige NSA-Mitarbeiter und -Whistleblower wurden bereits befragt und auch der Guardian-Journalist Glenn Greenwald soll vor dem Ausschuss befragt werden. Daneben soll es vor allem um die Rolle der deutschen Geheimdienste gehen.
Sie sprechen es schon an: Die Freiheitsgrenzen unseres Grundgesetzes sind strikt zu wahren. Nicht alles, was in Zeiten weltweiter digitaler Kommunikation technisch möglich ist, darf auch tatsächlich zur Erfüllung von Sicherheitsaufgaben ein- und umgesetzt werden. Dafür setzen wir uns mit unseren Mitteln ein.
Ich hoffe, Ihnen mit der Antwort geholfen zu haben und verbleibe mit freundlichen Grüßen
Karl-Heinz Brunner