Frage an Karl-Heinz Brunner von Andreas H. bezüglich Wissenschaft, Forschung und Technologie
Sehr geehrter Herr Brunner,
Bezugnehmend auf den aktuellen Vorkommnisse bezüglich des "Dr."-Titels von CSU Generalsekretär Andreas Scheuer möchte ich mich bei Ihnen erkundigen wie Sie in Zukunft Ihren "doktor filozofie" führen möchten. Wie stellen Sie sicher dass es in Ihrem fall zu keinen Verwechslungen Ihres Titels mit dem Doktortitel kommt. Zudem möchte ich wissen wie Sie die "kaum handhabbare Praxis beim Führen des Titels" (Zitat: Andreas Scheuer) bewerkstelligen möchten.
Mit freundlichem Gruß
Sehr geehrter Herr Hartmann,
vielen Dank für Ihre Frage zu meinem "kleinen" Doktorgrad. Bitte entschuldigen Sie meine verspätete Antwort.
In den Jahren 2002 bis 2005 habe ich ein Postgraduiertenstudium an der Komenius-Universität Preßburg im Fachgebiet Management mit dem Abschluss Doktor in Philosophie (doktor filozofie) absolviert.
Grundsätzlich bin ich dadurch ein sogenannter PhDr. Dieser "kleine" Doktorgrad ist nicht mit einem deutschen, wissenschaftlichen Doktorgrad vergleichbar. Er darf, da er vor dem Jahr 2007 erworben wurde, mit Wohnsitz in Bayern oder in Berlin dennoch als "Dr." vor dem Namen geführt werden.
Weiterführende Infos und rechtliche Quellen finden Sie auf meiner Homepage [ http://karlheinzbrunner.de/person/lebenslauf/doktor-filozofie-was-ist-das/ ]
Aufgrund einer Ausnahmeregelung muss ich demnach keinen Zusatz zum Doktorgrad führen, solange ich meinen Wohnsitz im Freistaat oder in Berlin belasse. 2009 wurde ich aber tatsächlich wegen Missbrauchs von Titeln, Berufsbezeichnungen und Abzeichen anonym angezeigt. Die Staatsanwaltschaft Memmingen stellte 2009 das Ermittlungsverfahren ein und klärte die Frage.
Um es kurz zu machen: Auch wenn ich ihn im Arbeitsalltag sporadisch verwende, ist der "Dr." in meinem Namen schon ok.
Mit freundlichen Grüßen
Karl-Heinz Brunner