Frage an Karl-Heinz Brunner von Hilmar M. bezüglich Bildung und Erziehung
Sehr geehrter Herr Brunner,
kürzlich wurden in üble Machenschaften im Zusammenhang mit Promotionen an deutschen Hochschulen aufgedeckt. Offensichtlich wurden Doktorgrade ohne die fachlichen Voraussetzungen gegen Entgelt erworben. Wie stehen Sie als gelernter Rechtspfleger zum Promotionsrecht? Sollten die Zulassungsvoraussetzungen vereinfacht werden, um die von der Politik geforderte Akademikerquote zu erreichen? Oder wäre es Ihrer Ansicht nach besser, die Qualitätsanforderungen hoch zu halten, um Deutschland fit für den globalen Wettbewerb zu machen? Sollten Titelmissbrauch konsequent aufgedeckt und verfolgt werden? Wäre eine einheitliche Bildungs- und Schulpolitik für ganz Deutschland nicht zielführender als die jetzige Zersplitterung in den Länderzuständigkeiten?
Sehr geehrter Herr Müller,
Ihre Fragen darf ich wie folgt beantworten:
Die von der Justiz verfolgten Bestechungsfälle liegen meines Wissens einige Jahre zurück und werden lediglich erst jetzt nach Abschluss der Ermittlungen verhandelt. Mit dem strafrechtlichen Schutz akademischer Grade, sowie der Strafbewehrung von Vorteilsannahme, Bestechlichkeit etc. sind ausreichend Regelungen vorhanden um dem Rechtsfrieden zu wahren. Im übrigen sind in diesen Fällen gerade auch die Hochschulen gefordert. Um die von Wirtschaft und Politik geforderte Akademikerquote im europäischen und internationalen Vergleich zu erreichen ist eine Angleichung der Berufs-, Studien- und Ausbildungsinhalte erforderlich. Dies ist erforderlich um Wettbewerbshindernisse in Europa zu vermeiden. Ob die derzeit 16 unterschiedlichen Unterrichts- und Hochschulgesetzgebungen Deutschlands, sowie noch einmal 26 verschiedene Gesetze unserer EU-Nachbarn der richtige Weg sind möchte ich jedenfalls bezweifeln, zumal auch in Deutschland ohne den "sanften Druck Europas" die Umstellung in das nun weitgehend angelsächsische Abschluss-System wohl nicht erfolgt wäre. Gäbe es einheitliche europäische Standards, wären auch die Fragen nach der Wertigkeit eines Abschlusses aus NRW, München, Hamburg oder Budapest genauso hinfällig wie deutsche Alleingänge. Eine einheitliche Bildungs- und Schulpolitik für ganz Deutschland - eingebunden in europäisches Recht - wäre zielführender und würde einen Wettbewerb um Inhalte, nicht Verordnungen fördern.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Bundestagskanidat
Karl-Heinz Brunner