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Karl Bär
Bündnis 90/Die Grünen
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Frage von Marilou V. •

Warum werden keine weiteren Massnahmen, wichtige Massnahmen beim Tierschutzgesetz mit eingebunden?

Hier sind die Massnahmen die Fehlen:

Verbot von Langstrecken-Tiertransporte in Länder außerhalb der EU

Verbot von Amputationen, um Tiere an landwirtschaftliche Haltungssysteme anzupassen

Verbot jeglicher Form der Anbindehaltung, darunter auch die saisonale Anbindehaltung von Rindern und die Anbindehaltung von Greifvögeln

Verbot der Privathaltung exotischer Wildtiere wie Affen, Tiger und Reptilien als „Haustiere“

Verbot aller Wildtierarten im Zirkus – und dies ohne Einzelfall-Schlupfloch

Verbot des Verkaufs von Welpen und anderer Tiere über Online-Plattformen. Die Tierheime sind voll!

Verbot von Qualzuchten in der Landwirtschaft und im Heimtierbereich

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Mit der Änderung des Tierschutzgesetzes hat sich die Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen die meisten Punkte in Ihrer Liste vorgenommen. Nach unzähligen Kompromissen mit unterschiedlichen Verbänden und unseren Koalitionspartnern sind die Verhandlungen in den letzten Zügen im Parlament zum Stillstand gekommen. Das ist enttäuschend, denn meine Kolleginnen Zoe Mayer und Renate Künast haben über die letzten drei Jahre unermüdlich für Nachbesserungen in dem Gesetz gekämpft.

Die Langstrecken-Tiertransporte sind hauptsächlich EU-Recht. Wir erwarten in der nächsten Wahlperiode des EU-Parlaments eine bessere Regelung, damit solche Sachen wie in der Türkei nicht mehr passieren können. Wir lehnen solche Tiertransporte ab und werden uns für ein Verbot einsetzen.

Bei dem Verbot von Amputationen, um Tiere an landwirtschaftliche Haltungssysteme anzupassen, wäre wir mit dem Tierschutzgesetz ein kleines Stück weitergekommen. Natürlich nicht so weit wie wir es gerne gehabt hätten. Genauso sieht es auch mit der Qualzucht im landwirtschaftlichen Bereich. Aus meinem Studium kenne ich die irrwitzigen Zuchtziele und hoffe, dass es mit einem besseren Wahlergebnis möglich sein wird, solchen Züchtungen wie den Weißblaue Belgier einen Riegel vorzuschieben. 

Bei der Anbindehaltung habe ich durch meine regionale Herkunft eine andere Position als meine Fraktion und Partei. Dort, wo ich herkomme in Oberbayern, gibt es viele kleine Betriebe, die ihre Tiere im Sommer auf die Almen austreiben, die aber im Winter im Anbindestall stehen. Diese Betriebe prägen die Kulturlandschaft bei mir vor Ort und mir ist es ein Anliegen, diese zu erhalten. Für mich wäre eine Regelung entsprechend der Richtlinien der Ökoverbände annehmenbar. Das heißt, Winterauslauf und Weidegang über die ganze Vegetationsperiode. Gleichzeitig erwarte ich von den Landwirt*innen vor Ort, dass sie ihre Ställe umbauen und setze mich hier im Bundestag dafür ein, dass das baurechtlich für die meisten Betriebe möglich wird. Fördermittel gibt es von Ländern schon. 

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