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Frage von David L. •

Frage an Karl Addicks von David L. bezüglich Außenpolitik und internationale Beziehungen

Sehr geehrter Herr Dr. Addicks,

in einem Wochenendseminar ausgerichtet von sneep und dem Zentrum für Konfliktforschung der Uni Marburg habe ich mich mit transnationalen Konzernen in Konfliktregionen der Dritten Welt befasst. Unternehmen können in diesen Gesellschaften eine positive Rolle einnehmen, indem sie u.A. wirtschaftlichen Aufschwung, Arbeitsplätze sowie gegenseitige Interessen und Abhängigkeiten zwischen Konfliktparteien erzeugen. Sie können aber auch zu einer Verschärfung des Konflikts beitragen oder diesen sogar auslösen, indem sie z.B. Konfliktparteien bevorzugen oder durch Umweltverschmutzung der ansässigen Bevölkerung ihre Lebensgrundlage rauben. Ihre Rolle in Konflikten erzeugt für Unternehmen die Aufgabe, in diesen Konflikt im Rahmen ihrer Möglichkeiten transformierend einzugreifen.
In vielen Fällen sind sich Unternehmen im Vorfeld ihrer Investition und auch während ihrer Tätigkeit dieser Nebenwirkungen ihres Handelns allerdings nicht bewusst. Dieses Phänomen wurde bereits in der Entwicklungshilfe beobachtet und deshalb in den letzten Jahren Analysemethoden entwickelt, um Projekten zu helfen, ihre Auswirkungen auf einen Konflikt abzuschätzen und ihn im Rahmen ihrer Möglichkeiten zu bearbeiten. Das Peace and Conflict Assessment wird bereits bei allen Projekten der staatlichen Entwicklungshilfe, welche in konfliktiven Regionen durchgeführt werden, vorgeschrieben.
Meine Frage an Sie lautet nun, ob die Bundesregierung und die Europäische Union nicht europäischen Unternehmen regulativ, vor dem Beginn von Unternehmungen in Konfliktregionen nach der K-Kennung des BMZ, eine ähnliche Analyse ihrer Auswirkungen auf den Konflikt vorschreiben kann. Dies würde diesen Unternehmen ihre Bedeutung für den Konflikt und ihre Möglichkeiten in diesem aufzeigen. Erhöhen würde sich sich die positive Wirkung von Unternehmen in Konflikten durch eine Rechenschaftspflicht gegenüber staatlicher Entwicklungsbehörden.

Mit freundlichen Grüßen
David Loew

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Sehr geehrter Herr Loew,

vielen Dank für Ihre Anfrage. Zu Recht weisen Sie darauf hin, dass die Arbeit in Krisenregionen einer besonderen Verantwortung bedarf. Für die deutschen Durchführungsorganisationen hat das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung in diesem Zusammenhang 2005 das „Übersektorale Konzept zur Krisenprävention, Konfliktbearbeitung und Friedensförderung in der deutschen Entwicklungszusammenarbeit“ beschlossen. Damit ist die konfliktsensible Ausgestaltung von Entwicklungsvorhaben für Durchführungsorganisationen der deutschen staatlichen Entwicklungszusammenarbeit verbindlich gemacht worden.

Auch Unternehmen sollten sich selbstverständlich neben den wirtschaftlichen auch mit den politischen und gesellschaftlichen Gegebenheiten des Ziellandes vertraut machen und sich auch ihrer verantwortungsvollen Rolle bewusst sein. Aus liberaler Sicht kann es jedoch nicht die Aufgabe des Staates sein, Privatunternehmen vorzuschreiben, sich einer Friedens- und Konfliktsensibilitätsprüfung zu unterwerfen oder staatlichen Entwicklungsbehörden gegenüber einen Rechenschaftsbericht abzugeben.

Jedoch begrüße ich es als Entwicklungspolitiker sehr, wenn sich private Unternehmen an freiwilligen Initiativen, wie bsp. Transparency International, das sich für die Bekämpfung und Eindämmung der Korruption einsetzt, beteiligt.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Karl Addicks MdB