Frage an Karl Addicks von Hans-Joachim K. bezüglich Arbeit und Beschäftigung
Sehr geehrter Herr Dr. Addicks,
dem Bundestag liegt derzeit der Entwurf eines Dienstrechtsneuregelungsgesetzes zur Beratung und Abstimmung vor. Danach soll die Altersgrenze der Beamten der Bundeswehrfeuerwehr, die fast ausschließlich dem mittleren Dienst angehören, von derzeit 60 auf 62 Jahre verlängert werden, während die der Soldaten des mittleren Dienstes auf 55 Jahre und die von Obristen und Generälen auf 62 festgelegt werden soll. Werden Sie diesem Vorhaben zustimmen oder sich dafür einsetzen, dass für die Beamten der Bundeswehrfeuerwehr auch die Altersgrenze der vergleichbaren Soldaten mit 55 Jahre eingeführt wird ?
Mit freundlichen Grüßen
HJ Kullmann
Sehr geehrter Herr Kullmann,
ich und mit mir die gesamte FDP-Bundestagsfraktion lehnen den Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung und Modernisierung des Bundesdienstrechts (Dienstrechtsneuordnungsgesetz -- DNeuG) der Bundesregierung ab.
In unserem Entschließungsantrag (Drs 10870) fordern wir die Bundesregierung auf, den Entwurf zurückzunehmen und stattdessen bis zum 30. Juni 2009 einen neuen Gesetzentwurf mit dem Ziel vorzulegen, das Berufsbeamtentum des Bundes attraktiv sowie wettbewerbs- und zukunftsfest auszugestalten, nachhaltig abzusichern und bestmöglich auf die Herausforderungen des 21. Jahrhunderts vorzubereiten.
Dies liegt darin begründet, dass nach Auffassung der FDP-Fraktion der Gesetzentwurf der Bundesregierung seinem selbstgesetzten Ziel, das Berufsbeamtentum im Bund zukunftsfest zu machen, nicht gerecht wird. Auch bleiben die Gestaltungsspielräume für eine Modernisierung des öffentlichen Dienstrechts ungenutzt. Neben zahlreichen weiteren Kritikpunkten, kritisieren wir auch die von Ihnen angesprochene Anhebung der besonderen Altersgrenze.
Die Anhebung der besonderen Altersgrenzen für besonders belastende Berufe, etwa im Vollzugsdienst, bei der Feuerwehr, bei der Bundespolizei, beim Zoll oder in Bereichen mit unregelmäßigen Schicht- und Wechseldiensten ist in unseren Augen nicht gerechtfertigt. Die demografische Entwicklung liefert keine sachliche Rechtfertigung für die Anhebung der besonderen Altersgrenzen. Nach Auffassung der FDP sind die zugrunde liegenden gesundheitlichen Belastungen alleiniger Maßstab für die Festlegung der besonderen Altersgrenzen.
In diesem Zusammenhang fordern wir die Bundesregierung auf, kurzfristig eine breit angelegte arbeitsmedizinische Untersuchung in Auftrag zu geben, die Aufschluss darüber gibt, inwieweit eine Anhebung der Altersgrenzen für besonders belastende Berufe gerechtfertigt sein kann und dem Deutschen Bundestag zeitnah über die Ergebnisse der Untersuchung zu berichten sowie Konzepte für ein Gesundheitsmanagement zu entwickeln und umzusetzen.
Den vollständigen Entschließungsantrag mit allen Kritikpunkten am Gesetzesentwurf und den damit verbundenen Forderung finden Sie *anbei*.
Für Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Karl Addicks