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Karl Addicks
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Frage von Robert K. •

Frage an Karl Addicks von Robert K. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Addicks!

Wissend, daß sich etliche FDP-Politiker der verschiedenen Ebenen für effektive Verfahren der Bürgerbeteiligung ausgesprochen haben, möchte ich einige konkrete Fragen an Sie richten:
Wie ist ihre Position
- zu einer Wahlrechtsänderung, die auf kommunaler, Landes- und Bundesebene Kumulieren und Panaschieren ermöglicht,
- zu einer Änderung der Landesverfassung bzw. des KSVG dahingehend, daß durch Reduzierung der Themenausschlüsse und Aufhebung des Finanztabus ( bzw. Beschränkung auf einen bestimmten %-Satz des jeweiligen Haushalts Bürgerbegehren wie in den anderen Bundesländern auch im Saarland überhaupt praktikabel werden,
- zur Einführung des bundesweiten Volksentscheids( dies auch vor dem Hintergrund, daß dieser auf EU-Ebene - mit Entscheidungen über ca. 60% der auch bei uns wirksamen Gesetze - vorgesehen ist )?

Mit Dank im Voraus für Ihre Antworten und freundlichem Gruß
Robert Karge

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Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr Karge,

vielen Dank für Ihre Fragen zu Bürger- und Volksbegehren sowie Bürger- und Volksentscheide.

Wie meine Kollegen aus der Bundespartei sowie aus der FDP-Saar, bin auch ich der Auffassung, dass der Wunsch und die Bereitschaft der Bevölkerung, Verantwortung für eine aktive Bürgergesellschaft zu übernehmen und an ihrer Ausgestaltung mitzuwirken, es gebieten, unsere parlamentarisch-repräsentative Demokratie um direkte Beteiligungsrechte für Bürgerinnen und Bürger zu ergänzen, bzw. vorhandene Rechte zu erleichtern. Ich bin überzeugt, dass das Volk als Träger der Staatsgewalt dadurch über die Teilnahme an Wahlen hinaus einen unmittelbaren Einfluss auf die politische Willensbildung und staatliche Entscheidungen gewinnt.

Aus diesem Grund verlange ich und mit mir die FDP-Landtagsfraktion des Saarlandes eine deutliche Reduzierung der Hürden für Volksbegehren und Volksentscheide, auch was das so genannte Finanztabu angeht. Hier befürworten wir eine Lösung, bei der nur solche Volksbegehren und Volksentscheide ausgeschlossen sind, die erhebliche finanzielle Auswirkungen auf den Landeshaushalt haben. In der aktuellen Legislaturperiode hat die FDP insgesamt 3 Gesetzentwürfe zur Änderung der Verfassung des Saarlandes und des Volksabstimmungsgesetzes eingebracht - den ich Ihnen mitsende. Da die CDU-Fraktion jedoch nicht bereit war, sich beim Finanztabu zu bewegen, kam die nötige verfassungsändernde Zwei-Drittel-Mehrheit im Landtag nicht zustande.

Bürgerbegehren und Bürgerentscheide, die im KSVG geregelt sind, kennen auch bestimmte Hürden, diese sind jedoch nicht so drastisch wie bei Volksbegehren und Volksentscheiden. Auch hier sprechen sich die Liberalen für eine funktionierende Bürgerbeteiligung im Bereich der direkten Demokratie aus und fordern, den Bürgern auch auf Landesebene mehr Mitspracherechte zu geben.

Auf dem 51. Landesparteitag der FDP-Saar am 21. April 2007 in Nonnweiler haben sich die Liberalen für niedrigere Hürden, auch mit Blick auf das Finanztabu, ausgesprochen sowie für die Einführung von Kumulieren und Panaschieren bei Kommunalwahlen.

In allen 16 Bundesländern kam es in der Vergangenheit zur erfolgreichen Einführung direkter demokratischer Elemente. Diese Grundentscheidung durch die Länder für mehr direkte Demokratie begrüße ich sehr und finde, dass der Bund diesem Vorbild folgen sollte. Die Übernahme von Verantwortung setzt jedoch das Vorhandensein von Handlungsmöglichkeiten voraus. Den Bürgerinnen und Bürgern muss die Möglichkeit gegeben werden, sich über Elemente direkter Demokratie in Form von Volksinitiative, Volksbegehren sowie Volksentscheid an der politischen Entwicklung der Bundesrepublik Deutschland zu beteiligen.

Aus diesem Grund fordert die FDP-Bundestagsfraktion schon seit langem die Einführung von Volksinitiativen, Volksbegehren und Volksentscheiden in das Grundgesetz. Im Januar 2006 hat sie dazu sogar einen Gesetzesentwurf in den Bundestag eingebracht.

Der Gesetzesentwurf sieht eine behutsame Fortentwicklung des Systems vor, wodurch das Volk als Träger der Staatsgewalt das Parlament veranlassen könnte, sich mit bestimmten Themen zu befassen und darüber hinaus selbst unmittelbare Sachentscheidungen treffen. Dabei garantiert ein vorgesehenes dreistufige Verfahren sowie die Anbindung von Volksinitiative, Volksbegehren und Volksentscheid an Quoren und Fristen, dass das Parlament im Regelfall der Ort der politischen Auseinandersetzung und Entscheidung bleibt. Diese neuen Beteiligungsrechte sollen sich, wie auch parlamentarische Initiativen und Entscheidungen insgesamt, an den Grundrechten sowie den unveränderlichen Grundentscheidungen des Grundgesetzes ausrichten und der Kontrolle durch das Bundesverfassungsgericht unterliegen.

Den vollständigen Text des Gesetzesentwurfs (Drucksache 16/474), der leider nicht angenommen wurde, finden Sie anbei.

Ich hoffe, ich konnte Ihre Fragen beantworten.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Karl Addicks