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Karl Addicks
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Frage von Friedel A. •

Frage an Karl Addicks von Friedel A. bezüglich Recht

1. Welchen Beruf üben Sie zurzeit aus?
2. In welchen Vorständen, Aufsichts-, Verwaltungs- oder Beiräten oder sonstigen Gremien eines Unternehmens, einer Vereinigung oder einer Körperschaft beliebiger Rechtsform sind Sie tätig (Tätigkeiten und Funktionen mit Vergütung, Aufwandsentschädigung o. ä. sowie ehrenamtliche Tätigkeiten und Funktionen)?
3. Werden Sie, wenn Sie in den 16. Bundestag gewählt werden, Ihren Beruf weiter ausüben, wenn ja in welcher Form?
4. Werden Sie als Bundestagsabgeordnete/r zu Beginn der 16. Legislaturperiode der unveränderten Übernahme der vom 15. Deutschen Bundestag am 30. Juni 2005 geänderten und verschärften Verhaltensregeln zustimmen?

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Antwort von
FDP

Sehr geehrte Frau Alt,

ich freue mich, dass Sie sich mit Ihren Fragen an mich gewandt haben.

Ich übe nur mein Mandat aus. Meine Praxis ist geschlossen und ich bin
derzeit nicht als Arzt tätig. Neben meiner Tätigkeit als Abgeordneter
bin ich in zahlreichen Vereinen Mitglied:

Afrika-Verein
Amnesty International
Deutsch-Arabische Gesellschaft
Forum Reisen und Medizin

Alle diese Mitgliedschaften sind ehrenamtlich, ohne Vergütung oder Aufwandsentschädigungen. Sollte ich den 16. Dt. Bundestag wieder gewählt werden, dann werde ich, voraussichtlich, meinen Beruf als Arzt ruhen lassen und mein Mandat ausüben.

Bereits im 15. Dt. Bundestag habe ich den geänderten Verhaltensregeln nicht zugestimmt. Lassen Sie mich kurz die Gründe für meine Entscheidung darlegen.
Ich bin für Transparenz in der Politik. Sie ist enorm wichtig. Der Bürger hat ein berechtigtes Interesse, zu erfahren, für welche Tätigkeiten die Abgeordneten neben der Wahrnehmung ihres Mandats Zeit einsetzen und in welchem Konflikt diese Tätigkeiten möglicherweise mit dem Mandat stehen. Parlamentarier stehen unter besonderer Beobachtung durch die Öffentlichkeit und zu Recht müssen besondere Maßstäbe angelegt werden. Jedoch muss darauf geachtet werden, dass eventuell involvierte
Dritte nicht mit einbezogen werden, was sich als große Schwierigkeit darstellt.

Schon in der 14. Wahlperiode hat der Dt. Bundestag eine Änderung der Verhaltensregeln vorgenommen. Es besteht bereits jetzt eine Veröffentlichungspflicht von Beraterverträgen. Anzugeben sind Name und Anschrift des Vertragspartners sowie der Gegenstand der Tätigkeit. Des Weiteren sind alle anderen Tätigkeiten, die neben dem Beruf oder dem Mandat ausgeübt werden, anzugeben. Kein Fehlverhalten eines Kollegen
oder einer Kollegin blieb ohne gravierende Konsequenzen für den oder die Abgeordnete.
Bei den Neuregelungen wird oft vergessen, dass der Abgeordnete neben seiner Tätigkeit als Volksvertreter auch Privatperson und Bürger ist.

Dies gilt selbstverständlich auch für die Grundrechte auf Eigentums- und Berufsfreiheit sowie für das Recht auf informationelle Selbstbestimmung.

Mit den Neuregelungen wird eines auf jeden Fall erreicht: Freiberufler, Angestellte und Gewerbetreibende werden künftig von einer Kandidatur zum Deutschen Bundestag absehen. Sie haben nicht die Sicherheit der Beamten und Gewerkschaftsfunktionären, die jederzeit in den Beruf zurückkehren können. Für Abgeordnete ist es deshalb außerordentlich wichtig, während der Ausübung des Mandats ihre Berufsausübung
beibehalten zu können, um nach dem Ausscheiden aus dem Bundestag ohne Probleme in ihren alten Beruf zurückkehren zu können.

Sollten Sie noch weitere Fragen haben, stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

Mit besten Grüßen

Dr. Karl Addicks