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Karl A. Lamers
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Frage von Gudula D. •

Frage an Karl A. Lamers von Gudula D. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr D. Lamers,
ich moechte Sie gern nach Ihrer Einstellung zur Absolutheit des Folterverbots fragen. Das Thema kam ja durch den Fall Daschner stark in die Medien, und ich muss sagen, dass mich die grosse Bereitschaft unter PolitikerInnen JuristInnen, aber auch in der Bevoelkerung, den absoluten Charakter des Folterverbots in Frage zu stellen, sehr erschreckt hat. Meines Erachtens kann es hier KEINE Ausnahmen geben. Jeglicher noch so schmale Spalt in dieser Tuer wuerde mit grosser Sicherheit ausgeweitet.
Ich habe vor einigen Monaten mit grossem Interesse die Diskussion zu dem Thema bei Sabine Christiansen verfolgt, und mir fiel auf, dass auch der CDU-Vertreter (Bosbach) die Ansicht vertrat, die Androhung von Schmerzen wie im Fall Daschner falle nicht unter das Folterverbot.
Diese Ansicht teile ich nicht.
Ich wuerde mich freuen von Ihnen zu hoeren, wie Sie dazu stehen.
Mit freundlichen Gruessen
Gudula Dinkelbach

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Antwort von
CDU

Sehr geehrte Frau Dinkelbach,

herzlichen Dank für Ihre E-mail, die mich über die Internetseite www.kandidatenwatch.de erreicht hat.

Sie sprechen mit dem absoluten Folterverbot ein in meinen Augen sehr wichtiges Thema an. Inzwischen ist ja das Urteil des Frankfurter Landgerichts im Fall Daschner ergangen. Der ehemalige Polizei-Vizepräsident Wolfgang Daschner ist der Verleitung eines Untergebenen zu einer Nötigung für schuldig erkannt und zu einer Geldstrafe verurteilt worden. Das Gericht hat klar herausgestellt, dass es sich bei der Gewaltandrohung (ausgeführt durch den ebenfalls angeklagten und der Nötigung im Amt für schuldig befundenen Hauptkommissar) um ein rechtswidriges Verhalten handelt. Das relativ geringe Strafmaß beruht auf der Anerkennung mildernder Umstände. Denn das Gericht bescheinigte Herrn Daschner u.a. eine ehrenwerte, verantwortungsbewusste Gesinnung.

Die Generalsekretärin von amnesty international, Frau Barabara Lochbihler, hat das Urteil des Frankfurter Landgerichts als zufrieden stellend bezeichnet.

Das absolute Folterverbot hat meiner Ansicht nach volle Gültigkeit. Eine Tendenz unter Politikern oder Juristen, das absolute Folterverbot aufweichen zu wollen, kann ich nicht erkennen. Darüber hinaus empfände ich eine solche Tendenz – so sie denn bestünde - als nicht unterstützungswürdig. Auch die CDU- Bundestagsfraktion steht zu einem absoluten Folterverbot. Dem Antrag der rot-grünen Koalition (Drucksache 15/4396) vom 1.12.2004 konnte die CDU-Bundestagsfraktion in weiten Teilen zustimmen.

Sie lehnte jedoch Äußerungen ab, dass die deutsche Rechtswissenschaft für eine Relativierung des Folterverbots sei.
Aus diesem Grunde hat sie sich zum Antrag der rot-grünen Koalition der Stimme enthalten.

In der Hoffnung, Ihnen weitergeholfen zu haben, verbleibe ich mit freundlichen Grüßen

Dr. Karl A. Lamers MdB