Frage an Karl A. Lamers von eike k. bezüglich Bundestag
Wie werden Sie bei dem von Frau Merkel geplanten neuen Infektionsschutzgesetz abstimmen?
Hoffentlich mit NEIN !!!!
Sehr geehrter Herr Ketzner,
vielen Dank für Ihre Frage über das Portal Abgeordnetenwatch, in der Sie sich auf das Infektionsschutzgesetz beziehen.
Die Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 hatte sich zu einer sehr dynamischen Pandemie entwickelt, die bundeseinheitliche Regelungen und Maßnahmen zwingend notwendig machte, um der staatlichen Schutzpflicht für Leben und Gesundheit zu entsprechen und die Funktionsfähigkeit des Gesundheitssystems als überragend wichtigem Gemeingut und damit die bestmögliche Krankenversorgung weiterhin sicherzustellen.
Die Zahl der COVID-19-Fälle und die damit verbundenen Todesfälle in Deutschland und in Europa gehen nun erfreulicherweise stark zurück. Dennoch besteht die Gefahr für die öffentliche Gesundheit in der gesamten Bundesrepublik Deutschland immer noch fort und bildet weiterhin die Grundlage für die fortbestehende Feststellung einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite. Insbesondere wird die aktuelle pandemische Situation noch verschärft durch das Auftreten von neuen Varianten des SARS-CoV-2-Virus.
Mit dem Infektionsschutzgesetz ermöglichen wir es der Bundesregierung und den Landesregierungen, notwendige Schutzmaßnahmen durch Rechtsverordnungen auf den Weg zu bringen, um der Verbreitung übertragbarer Krankheiten entgegenzutreten. An dieser Zuordnung der Aufgaben ändert das Infektionsschutzgesetz nichts.
Mit der langen Dauer dieser Pandemie ist aber deutlich geworden, dass das Infektionsschutzgesetz in der alten Fassung nicht mehr alle Anforderungen der Pandemie-Bekämpfung erfüllt hat.
Mit dem Gesetz zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes haben wir mehr Klarheit im Hinblick auf die Anwendung des Infektionsschutzgesetzes geschafft. Hier geht es in erster Linie um Klarstellungen in Bezug auf Hochschulen. Zu begrüßen ist auch die Testpflicht für Flugreisende vor dem Abflug nach Deutschland und die Konkretisierung des allgemeinen Aufopferungsanspruchs auch bei gesundheitlichen Schädigungen durch eine Schutzimpfung gegen das Coronavirus SARS-CoV-2. Zuletzt ist auch die vorgesehene Möglichkeit, Nachtragungen in den Impfausweis durch Apothekerinnen und Apotheker vornehmen zu lassen, überaus hilfreich.
Zudem bleibt es dabei: Der Deutsche Bundestag hat – wie schon bisher – jederzeit das Recht und die Möglichkeit, ein Ende der epidemischen Lage von nationaler Tragweite zu beschließen und zu verlängern sowie die auf dieser Basis vorübergehend erteilten Befugnisse wieder an sich zu ziehen. Im Übrigen können die Parlamente jede einzelne Rechtsverordnung auch jederzeit durch einfaches Gesetz außer Kraft setzen.
Unser übergeordnetes Ziel mit dem Gesetz ist es, Leben und Gesundheit zu schützen, die Ausbreitung der Pandemie zu stoppen, das Gesundheitssystem vor Überlastung zu bewahren, Schulen und Kindergärten offen zu lassen und unsere Wirtschaft am Laufen zu halten.
Ich hoffe, dass ich Ihnen mit diesen Informationen weitergeholfen habe und zumindest einige Bedenken auflösen konnte.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr
Karl A. Lamers