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Karl A. Lamers
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Frage von Bernd R. •

Frage an Karl A. Lamers von Bernd R. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Dr. Lamers,

ich bin Mitglied der Interessengemeinschaft ehemaliger DDR-Flüchtlinge. Wir waren vor der Wende Bürger der Bundesrepublik Deutschland. Unsere Rentenanwartschaften wurden nach dem geltenden Fremdrentengesetz festgestellt. Im Rentenreform-
gesetz (1989/1992) und im Staatsvertrag vom 18.Mai 1990 sind diese Anwartschaften niemals in Frage gestellt worden.
Auch nicht im Rentenüberleitungsgesetz, denn dieses hatte zur Aufgabe die Bürger des Beitrittsgebietes in die gesetzliche Rentenversicherung der Bundesrepublik zu überführen. Vom Bundesbürger mit DDR-Erwerbsbiografien war nicht die Rede.
Das RÜG gilt ausschließlich für Bürger des Beitrittsgebietes, die
wir zu keinem Zeitpunkt waren. Die DRV Bund sendet uns nach fast 20 Jahren Rentenbescheide zu, in den unsere Rentenanwartschaften geändert wurden. Wir werden rentenrechtlich zu Bürgern des Beitrittsgebietes erklärt, obwohl wir aus der Staatsbürgerschaft der DDR, urkundlich belegt, entlassen wurden.
Wir wenden uns an Abgeordnete mit der Bitte, diesen Zustand zu korrigieren. Es bedarf dazu keiner Änderung von Gesetzen, sondern nur der Richtigstellung des Anwendungsbereiches.
Wir wissen, dass die Bundeskanzlerin noch in dieser Legislaturperiode durch die Wiedervereinigung entstandenes Unrecht beseitigen möchte.
Würden Sie ihr das bitte in diesem Sinn vortragen?
Wir werden gegenüber unseren ehemaligen Berufskollegen erheblich benachteiligt, auch gegenüber ehemaligen Stasi-Mitarbeitern und den Angehörigen der bewaffneten Organe.
Können Sie uns Auskunft geben, welches Gesetz uns derartig diskriminiert?
Um allen Missverständnissen vorzubeugen:
Die ehemaligen DDR-Flüchtlinge wollen keine Privilegierung.
Sie erwarten nicht, dass sie in irgend einer Weise besser gestellt werden als vergleichbare Versicherte in den alten oder auch neuen Bundesländern. Sie wollen nur, dass sie ihr grundgesetzlich geschütztes Eigentum, um solches handelt es sich auch bei Rentenanwartschaften, zurückerhalten.

MfG Bernd Rottluff

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Rottluff,

vielen Dank für Ihre Anfrage zum Thema "Demokratie und Bürgerrechte".

Ich befürworte grundsätzlich Initiativen, die den Austausch zwischen engagierten und interessierten Bürgern und Politikern ermöglichen und fördern.

Die einzige Einschränkung die ich diesbezüglich mache - wie Sie vielleicht aus meinen vorherigen Antworten entnommen haben - ist die, dass ich mich vorrangig um die Anfragen aus meinem Wahlkreis kümmere. Der Grund hierfür ist allein die Ermöglichung einer sinnvollen Arbeitsteilung im Bundestag.

Deshalb möchte ich Sie bitten, Ihre Anfrage an meinen Kollegen Herrn Christian Freiherr von Stetten MdB zu stellen, den direkt gewählten CDU-Bundestagsabgeordneten Ihres Wahlkreises.

Vielen Dank für Ihr Verständnis und mit freundlichen Grüßen,

Ihr Dr. Karl A. Lamers MdB

Anmerkung der Redaktion
Dieser Text ist ein Standard-Textbaustein, der die Frage nicht beantwortet. Wir zählen sie daher nicht in der Statistik.