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Karl A. Lamers
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Frage von Thomas H. •

Frage an Karl A. Lamers von Thomas H. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr Lamers,

ich hoffe ich darf Ihnen diese Frage stellen. Warum wird gerade jetzt während der Bankenkrise der Bundeswehr erlaubt auch im Inneren einzugreifen? Hat die Regierung etwa Angst vor dem eigenen Volk? Was sollen den Panzer im eigenen Land gegen Terroranschläge bringen. Dort braucht man meiner Meinung gezielte polizeilichliche Ermittlungen und einen Eingriff eines dafür geschulten Personals und kein KRIEGSHEER. Mir ist auf jedenfall ein wenig mulmig bei dem Gedanken demnächst deutschen Soldaten mit geladenen Waffen zu begegnen. Wann ist endlich Schluss mit den ganzen Überwachungs- und Kontrollmaßnahmen? Gibts da überhaupt eine Grenze oder endet das erst mit einem implantierten Chip, der jeden konrolliert?

Mit freundlichen Grüßen

Thomas Hoffmann

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Hoffmann,

Sie fragten nach einem möglichen Zusammenhang zwischen der Finanzmarktkrise und dem Einsatz der Bundeswehr im Innern. Einen solchen Zusammenhang gibt es nicht. Vielmehr geht die Einigung des Koalitionsausschusses vom 05.10.2008 über die Änderung des Artikels 35 des Grundgesetzes auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 15. Februar 2006 zum Luftsicherheitsgesetz und der dadurch notwendig gewordenen Änderung des Artikels 35 Grundgesetz zurück.

Folgendes soll in diesem Zusammenhang neu geregelt werden: Die Bundesregierung wird dazu befugt, im Rahmen der Amtshilfe für die Polizeien der Länder gemäß Art. 35 Abs. 4 und 5-neu GG den Einsatz militärischer Mittel anzuordnen, wenn polizeiliche Mittel der Länder und des Bundes nicht ausreichen. Soweit es zur wirksamen Bekämpfung besonders schwerer Unglücksfälle erforderlich ist, kann die Bundesregierung in diesen Fällen den Ländern Weisungen erteilen. Dies entspricht der bereits geltenden Rechtslage bei überregionalen Katastrophenfällen, wie in Art. 35 Abs. 3 GG geregelt. Weiterhin ist eine Eilkompetenz des zuständigen Bundesministers vorgesehen. In den letzten Tagen häufen sich allerdings die Pressemeldungen, die besagen, dass die SPD-Bundestagsfraktion den am 05.10.2008 ausgehandelten Koalitionsbeschluss nicht oder nicht in vollem Umfang mittragen will. Deshalb bleibt abzuwarten, was von dem oben genannten Koalitionskompromiß in Gesetzesform gebracht werden kann.

Es ging oder geht also keinesfalls darum, eine weitreichende Ermächtigungsgrundlage für einen Einsatz der Bundeswehr im Innern zu schaffen. Insoweit war die Berichterstattung in Teilen der deutschen Presse irreführend.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Karl A. Lamers MdB