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Karl A. Lamers
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Frage von Dietmar F. •

Frage an Karl A. Lamers von Dietmar F. bezüglich Arbeit und Beschäftigung

Sehr geehrter H. Dr. Lamers,

ich bin Dienstreisender und öfters auch im Ausland tätig. Daher meine folgenden Fragen: Erstens die Lebenshaltungskosten sind rapid gestiegen der Verpflegungsmehraufwand für Deutschland ist schon seit D Mark Zeiten auf 24€ steuerfrei begrenzt. Was macht das für einen Sinn? Zweitens wenn wir im Ausland sind bekommen wir auch die niedrigsten Spesen steuerfrei! Zunm Beispiel Indonesien, Finland 52€ Deutschland 39€. Wiso werden wir mit Botschaftsangestellten verglichen? Diese geniessen doch ganz andere Privilegien! Auch andere Länder wie Schweiz oder Schweden zahlen Ihren Angestellten viel höhere Beträge. Der Gipfel der deutschen Frechheit ist aber, das nach 3 Monaten diese "Bezüge" auch noch als Kaufkrafterhöhung versteuert werden müssen. Fällt der US Dollar werden einfach die Preise erhöht in dem Land und wir bekommen weiterhin den gleichen Betrag und versteuern noch diese Bezüge!

Mit freundlichen Grüßen

D. Franke

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Franke,

für Arbeitnehmer, die vorübergehend von ihrer Wohnung und dem Mittelpunkt ihrer dauerhaft angelegten Tätigkeit entfernt beruflich tätig werden, bestimmt sich die Höhe der Verpflegungsmehraufwendungen nach § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 5 Einkommensteuergesetz in Verbindung mit § 9 Abs. 5 Satz 1 Einkommensteuergesetz. Die dort gesetzlich festgelegten Pauschbeträge sind je nach Dauer der Abwesenheit als Werbungskosten abzugsfähig. Bei einer Tätigkeit im Ausland treten an die Stelle der Pauschbeträge für das Inland die länderweise unterschiedlichen Pauschbeträge. Diese werden unter Anwendung eines maßgeblichen Prozentsatzes auf die höchsten Auslandstagegelder nach dem Bundesreisekostengesetz vom Bundesministerium der Finanzen im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder festgesetzt.

Gesetzlich bestimmt ist auch, dass bei einer längerfristigen vorübergehenden Tätigkeit an derselben Tätigkeitsstätte der Abzug der Pauschalen auf die ersten drei Monate begrenzt ist. Dieser Begrenzung liegt die Überlegung zugrunde, dass sich der Arbeitnehmer nach dem Ablauf von 3 Monaten auf die Verpflegungssituation vor Ort eingestellt habe und ihm dann keine entsprechenden Mehraufwendungen entstünden. Der Arbeitgeber kann für diesen Zeitraum einen steuerfreien Ersatz in Höhe der maßgeblichen Pauschalen leisten.

Für eine Anhebung der Pauschbeträge für Verpflegungsmehraufwendungen bedürfte es einer Gesetzesinitiative und so sehr ich Ihre Argumentation verstehe, kann ich Ihnen diese leider nicht in Aussicht stellen, denn weder der Bundesfinanzminister noch die Koalitionsfraktionen planen eine solche Maßnahme.

Die Begründung dafür lautet, dass wir dem großen Ziel der Haushaltskonsolidierung den Vorrang geben gegenüber möglichen einzelnen Verbesserungen ihm Rahmen der Abgabenordnung. Denn es ist ja klar: Wenn wir jetzt - wie von Ihnen gewünscht - die Sätze erhöhen, wäre das eine Art "Steuergeschenk" für einen bestimmten Teil unserer Steuerzahler. Dieses "Geschenk" würde aber mit erheblichen Kosten auf unseren Haushalt "durchschlagen", denn wir nehmen dann ja - global gesehen - weniger Steuern ein. Und diese Mindereinnahme erhöht dann das Defizit, von dem wir - das ist erklärtes Ziel der Koalition und der Bundesregierung - ja unbedingt herunterwollen.

Letztendlich würden sich konsolidierte Haushalte der Öffentlichen Hand (Bund, Länder und Gemeinden) positiv auf den Finanzbedarf der Öffentlichen Hand und somit auf die steuerliche Gesamtbelastung der Bürger auswirken. Die Aussicht, eines Tages nach gelungener Sanierung der öffentlichen Haushalte die Steuerbelastung generell senken zu können, bringt uns dazu, beharrlich das Konsolidierungsziel weiter zu verfolgen. Dies schließt aber andererseits aus, dass wir für einzelne Gruppen der Steuerpflichtigen "Vergünstigungen" gewähren oder solche, die schon bestehen, weiter ausbauen.

Ich hoffe auf Ihr Verständnis und verbleibe

mit freundlichen Grüßen

Dr. Karl A. Lamers MdB