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Karl A. Lamers
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Frage von Hubertus van der A. •

Frage an Karl A. Lamers von Hubertus van der A. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

WIESO BRAUCH ICH ALS NIEDERLÄNDER EIN AUFENTHALTSERLAUBNIS?
Sowohl Deutschland als auch die Niederlande haben das Schengen abkommen unterschrieben wo vermeldet ist das die länder die es unterschrieben haben freier verkehr haben was arbeit und hausfestung anbelangt

m.fr.grß
H.A.M. van.der.Avoird

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr van der Avoird,

vielen Dank für Ihre Anfrage zum Thema Integration.

Das Recht von Unionsbürgern auf Einreise und Aufenthalt unterscheidet sich wesentlich von dem Status von Drittausländern. Hierin zeigt sich die weit fortgeschrittene Integration in Europa.

Unionsbürger benötigen für die Einreise kein Visum. Sie erhalten -- sofern die Voraussetzungen für das Aufenthaltsrecht vorliegen -- von Amts wegen eine Bescheinigung über das gemeinschaftliche Aufenthaltsrecht.

Sie benötigen daher als Niederländer also nicht eine Aufenthaltserlaubnis im eigentlichen Sinne: das Aufenthaltsrecht eines Unionsbürgers entsteht -- im Gegensatz zu dem Aufenthaltsrecht von Drittausländern -- nicht erst mit Ausstellung der Bescheinigung über das Aufenthaltsrecht, sondern bereits mit dem Vorliegen der gemeinschaftsrechtlichen Voraussetzungen für das Aufenthaltsrecht.

Unionsbürger melden sich, wie Deutsche auch, entsprechend den melderechtlichen Vorschriften des Bundeslandes, in dem sie eine Wohnung beziehen, bei der Meldebehörde an. In diesem Zusammenhang machen sie in der Regel die Angaben über ihre Freizügigkeitsberechtigung (z.B. als Arbeitsnehmer). Die Meldebehörde übermittelt diese Angaben an die Ausländerbehörde, die dann von Amts wegen die Bescheinigung ausstellt.

Für Unionsbürger gilt auch nicht das Aufenthaltsgesetz. Für diesen Personenkreis wurde das Gesetz über die allgemeine Freizügigkeit von Unionsbürgern (Freizügigkeitsgesetz/EU) erlassen.

Die Unionsbürgerschaft versteht sich inzwischen -- in Anlehnung an die nationale Staatsangehörigkeit -- als besondere Bindung zwischen Bürger und Europäischer Union.

Ich hoffe Ihnen weiter geholfen zu haben. Weitere Informationen finden sich auch auf der Website des Bundesministeriums des Inneren (www.bmi.bund.de ). Für konkrete Fragen oder Probleme Ihrerseits bin ich natürlich auch in meiner Bürgersprechstunde ansprechbar.

Mit freundlichen Grüßen