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Karl A. Lamers
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Frage von Stefan E. •

Frage an Karl A. Lamers von Stefan E. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Dr. Lamers,
ich schreibe Ihnen als dem stellvertretenden Vorsitzenden des Verteidigungsausschusses in einer Angelegenheit, die eine durch die Bundeswehr in Auftrag gegebene Studie des Instituts für europäische Politik in Berlin betrifft.

Der Name im vollen Wortlaut :
Operationalisierung von Security Sector Reform (SSR) auf dem westlichen Balkan ; Auftraggeber : Bundeswehr ZTransf BW Teile Berlin, Bereich Sicherheitspolitik und Militärstrategie, Herr Major Johann Schmidt

Ich kann eigentlich nicht glauben, was in dieser (immerhin durch Steuermittel finanzierten) Studie als Vorschlag zur "Verbesserung der Perspektiven junger Menschen als zentraler Stabilisierungsfaktor" für die Situation der jungen Kosovaren angeboten wird.

Zitat : "Unter Sicherheitsgesichtspunkten erscheint es daher elementar, den zentralen Handlungsfokus auf die junge Generation von Kosovaren zu legen und aktiv deren Perspektiven zu fördern.

Hierzu zählt in erster Linie die Eröffnung legaler Möglichkeiten zur Arbeitsmigration, welche vorerst das einzig wirksame Ventil zur Druckreduktion des "Youth Bulge” darstellen.

Parallel hierzu ergeben sich in Folge des finanziellen Rücklaufs seitens der kosovarischen Saisonmigranten an ihre jeweiligen Entsendefamilien (”Remittance”) zugleich Stabilisierungseffekte innerhalb der kosovarischen Gesellschaft."(Ende des Zitats)

Die Studie "unserer" Bundeswehr empfiehlt demnach allen Ernstes, jungen Kosovaren, die in zahlreichen Fällen durch ihre kriminelle Energie zur Gefahr im eigenen Staat werden, die Einreise nach Deutschland noch zu erleichtern ???

Dazu fällt mir nur ein Begriff ein : Hochverrat !!!!

Ich würde nun gern erfahren :
1. Ist Ihnen o.g. Studie bekannt ?
2. Wie stehen Sie zu den Ergebnissen ?
sowie schließlich
3. Sehen Sie den "Zuwendungszweck", der mit durch den Mitteleinsatz für das Gutachten verfolgt wurde, als erreicht an ?

In Erwartung einiger klarstellender Zeilen verbleibe ich
mit freundlichen Grüßen

Stefan Ewers

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Antwort von
CDU

Auf meine Anfrage hin hat das BMVg geantwortet, dass bestätigt werden kann, dass es sich bei der genannten Studie um eine durch das Bundesministerium der Verteidigung initiierte und von den Mitgliedern der ressortübergreifenden Arbeitsgruppe Sicherheitssektorreform (AG SSR) unterstützte Studie handelt, die als Auftragsstudie vom Europäischen Institut für Politik in Berlin erstellt wurde. "Sie ist VS - Nur für den Dienstgebrauch eingestuft und nicht für eine Veröffentlichung bestimmt. Wie und durch wen die Studie in das Internet gestellt wurde, ließ sich nicht ermitteln.

Ziel dieser Studie war die Erarbeitung von kreativen ressortgemeinsamen Ansätzen für eine langfristig positive Gestaltung des Balkans. Den verschiedenen Ressorts sollte ermöglicht werden, intern Konsequenzen und Lehren für ein abgestimmtes weiteres Vorgehen im Kosovo zu ziehen. Daher sind in dieser vom BMVg initiierten Studie Themen außerhalb des Zuständigkeitsbereichs des BMVg, wie zum Beispiel das Thema "Arbeitsmigration", angesprochen worden.

Aus hiesiger Bewertung ist der Analyseteil der Studie zwar breit angelegt und berücksichtigt viele wichtige Fakten. Diese werden allerdings nicht immer treffend in den Gesamtzusammenhang eingeordnet und enthalten nicht belegte Mutmaßungen. Der Bewertungsteil der Studie umfasst Handlungsempfehlungen zu den Bereichen Gesellschaftliche Rahmenbedingungen, Verbesserung der allgemeinen Sicherheitslage, Maßnahmen zur OK-Bekämpfung, Kohärenz internationaler SSR-Aktivitäten und Nationale Interessen und Optionen. Die Handlungsempfehlungen enthalten interessante Anregungen, wie SSR ressortübergreifend besser koordiniert und durchgeführt werden könnte. Jedoch stimmen diese nicht immer mit den Sichtweisen des BMVg überein. Im Sinne der Freiheit der Forschung nimmt die Bundeswehr selbstverständlich keinerlei Einfluss auf die Studienergebnisse, alleine das beauftragte Institut ist für diese verantwortlich. Gerade die Vergabe von Studien an externe Einrichtungen dient dem Zweck, Meinungen und Anregungen Dritter einzuholen, die sich aber nicht zwingend mit den Ansichten des BMVg decken müssen."

Ich hoffe, mit dieser Information zur Klärung dieser Angelegenheit beigetragen zu haben.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Karl A. Lamers MdB