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Karl A. Lamers
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Frage von Sebastian S. •

Frage an Karl A. Lamers von Sebastian S. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Herr Lamers,

ein großer Tag für die Befürworter der sogenannten inneren Sicherheit, ein schwarzer Tag für die Bürgerrechte in Deutschland. Frau Zypries und Herr Schräuble haben sich auf einen Kompromiss zum sogenannten Bundestrojaner geeinigt.

Ich möchte Sie bitten, zu einem konkreten Gedankengang Stellung zu nehmen:

Wenn derzeit Rechnersysteme mit einer herkömmlichen Hausdurchsuchung von den Ermittlungsbehörden eingezogen und analysiert werden, muss dringend beachtet werden, dass das als Beweis vorgesehene System auf gar keinen Fall manipuliert wird. Dazu wird üblicherweise ein Abbild der Festplatte im Nur-Lese-Modus erstellt und danach nur noch mit diesem Abbild gearbeitet, weiterhin muss im Prinzip für jeden Menschen nachvollziehbar dokumentiert werden, welche Analyseschritte genau wann von Seiten der Ermittlungsbehörden erfolgten.

Verstöße gegen diese grundsätzlichen Regeln haben üblicherweise zur Folge, dass dadurch erlangte Beweise nicht gerichtsverwertbar sind.

Nun ist eine externe Onlinedurchsuchung (also eine, die nicht durch ein Eindringen in die Wohnung geschieht) glücklicherweise per Definition eben so ein manipulierender Eingriff - schliesslich muss ein System nachhaltig verändert werden, um Daten an ermittelnde Behörden zu versenden. Ausserdem ist es mutmaßlichen Bösewichten möglich, durch beispielsweise eine Neuinstallation die Beweismittelkette der Ermittlungsbehörden nachhaltig zu unterbrechen.

In beiden Fällen (wobei ja der eine mit absoluter Sicherheit eintreten wird) folgt direkt und unmittelbar, dass entsprechend gewonnene Beweise niemals vor einem Gericht zugelassen werden dürfen.

Wurden Ihnen dieser Gedankengang von den entsprechenden Gesetzesbefürwortern klargemacht? Wie gedenken Sie, mit dieser offensichtlichen Unmöglichkeit der Onlinedurchsuchung umzugehen? Gelten etwa elementare Verfahrensregeln nicht mehr, wenn es um das Hohe Ziel der inneren Sicherheit geht?

Vielen Dank im Voraus für Ihre Antwort.

Mit freundlichen Grüßen,
Sebastian Sproesser

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Antwort ausstehend von Karl A. Lamers
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