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Karl A. Lamers
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Frage von Marcus B. •

Frage an Karl A. Lamers von Marcus B. bezüglich Energie

Hallo Herr Lamers,
ich habe gehört, dass die EEG Novelle in der aktuellen Fassung, es komplizierter und unattraktiver für Hausbesitzer macht, Photovoltaik auf ihr Dach zu setzen und sogar droht, dass viele Anlagen wieder entfernt werden. Was spricht gegen diese von Bürgern getragene dezentrale Versorgung - technische Machbarkeit kann es ja wohl nicht sein? Ich halte die Novelle in diesem Punkt für kontraproduktiv was die Erreichung der Klimaziele auf nachhaltige und demokratische Art und Weise angeht. Gruss, Marcus Behrens, Heidelberg-Schlierbach

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Behrens,

vielen Dank für Ihre Frage über das Portal Abgeordnetenwatch.

Die Bundesregierung hat sich im Klimaschutzprogramm 2030 auf einen Zielkorridor für erneuerbare Energien verständigt, um einen Anteil von 65% Anteil der erneuerbaren Energien am Stromverbrauch im Jahr 2030 zu erreichen. Diese Vorgaben werden derzeit im EEG-Entwurf zum EEG 2021 umgesetzt. Parallel wird auf EU-Ebene ein ambitionierterer Ausbau diskutiert (Green-Deal). Sobald diese europäischen Vorgaben hinreichend konkret sind (also Ziele und Verteilung über die Mitgliedsstaaten festgelegt sind) werden wir diese selbstverständlich auch in nationales Recht umsetzen.
Mit der nun anstehenden EEG-Novelle soll der Ausbau der erneuerbaren Energien konsequent weiter vorangetrieben werden. Hierzu werden die entsprechenden Rahmenbedingungen im EEG sowie im übrigen Recht angepasst. Der Ausbau der erneuerbaren Energien kann jedoch auch mittel- und langfristig nur weiter erfolgreich sein, wenn das energiepolitische Zieldreieck - Wirtschaftlichkeit, Umweltverträglichkeit und Versorgungssicherheit - weiterhin eingehalten wird. Der Gesetzentwurf beinhaltet daher auch Regelungen, die zu einer sicheren und wirtschaftlichen Stromversorgung beitragen können.

In den nun laufenden parlamentarischen Beratungen befasst sich die CDU/CSU-Bundestagsfraktion im Bundestag intensiv mit dem Gesetzentwurf und den vielfältigen Änderungswünschen (z. B. ein ambitionierterer Ausbaupfad), die an uns herangetragen werden. Unser Ziel ist dabei, zu einer sinnvollen und ausgewogenen Lösung im Sinne des energiepolitischen Zieldreiecks zu kommen. Der Abschluss des EEG im Bundestag ist für Dezember 2020 geplant, so dass die Neuregelungen zum 1.1.2021 in Kraft treten können.

Mit freundlichen Grüßen

Prof. h. c. Dr. Karl A. Lamers MdB