Frage an Karl A. Lamers von Michael M. bezüglich Recht
Sehr geehrter Herr Lamers,
Sie gehören dem Bundestag an, mithin jenem Organ, das in diesem Land für die Verabschiedung von Gesetzen zuständig ist. An diesem Mittwoch hat die Bundesregierung wieder einmal gezeigt, dass sie diese Kompetenzverteilung weiter ignoriert und lieber über Verordnungen massiv in die Wirtschaft und die Grundrechte der Bürger eingreifen möchte, statt Lösungen durch vom Volk gewählte Vertreter im Parlament diskutieren und verabschieden zu lassen. Mag im Frühjahr aufgrund der unerwarteten Corona-Pandemie eine Gesetzgebung per Verordnung gerechtfertigt gewesen sein, so hätte man aber bzgl. der zweiten Welle den ganzen Sommer über Zeit gehabt, entsprechende Gesetze zu diskutieren. Selbst der September oder Oktober hätte dafür gereicht. Schließlich hat diese Regierung schon mehrfach bewiesen, dass sie wichtige Gesetze innerhalb weniger Tage durch den Bundestag bringen kann. Wie stehen Sie zu diesem Vorgehen der Bundesregierung und wollen Sie dagegen etwas unternehmen?
Mit freundlichen Grüßen
Michael Mayer
Sehr geehrter Herr M.,
vielen Dank für Ihre Frage über das Portal Abgeordnetenwatch.
Sie beziehen sich auf den Entwurf der Koalitionsfraktionen im Deutschen Bundestag für ein „Drittes Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite“ (3. Bevölkerungsschutzgesetz; BT-Drs. 19/23944), den wir am 6. November 2020 in erster Lesung beraten haben.
Das Infektionsschutzgesetz gestattet u.a. der Bundesregierung und den Landesregierungen, notwendige Schutzmaßnahmen auch durch Rechtsverordnungen auf den Weg zu bringen, um die Verbreitung übertragbarer Krankheiten zu verhindern. Daran ändert der vorliegende Entwurf eines 3. Bevölkerungsschutzgesetzes nichts.
In den vergangenen Wochen ist aber deutlich geworden, dass das Infektionsschutzgesetz in der alten Fassung nicht alle Anforderungen der Pandemie-Bekämpfung im Jahr 2020 erfüllt. Eine Pandemie dieser Dauer und diesen Ausmaßes war bislang nicht bekannt. Dies umso mehr, als Medikamente zur Behandlung oder ein Impfstoff bislang nicht zur Verfügung stehen. Deshalb will der Deutsche Bundestag den gesetzlichen Rahmen im InfektionsschutzG mit einem neuen §28a konkret an die Covid-19-Pandemie anpassen.
Dabei ist mit dem nun vorliegenden Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen nicht vorgesehen, die rechtlichen Handlungsmöglichkeiten in §§ 28 ff. des Infektionsschutzgesetzes auszuweiten, sondern es ist vorgesehen – im Grunde in Ihrem Sinne –, die Vorschriften zu präzisieren.
Vor diesem Hintergrund danke ich Ihnen für Ihre Anmerkungen zu dem Gesetzentwurf.
Ich hoffe, dass ich Ihnen mit diesen Informationen weitergeholfen habe und zumindest einige Bedenken auflösen konnte.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr
Karl A. Lamers