Frage an Karl A. Lamers von Hanne A. bezüglich Verteidigung
Im Koalittionsvertrag steht, dass über eine mögliche Bewaffnung von Drohnen erst nach "ausführlicher völkerrechtlicher, verfassungsrechtlicher und ethischer Würdigung" entschieden wird. Diese Debatte soll nun durch Veranstaltungen im Verteidigungsministerium ersetzt werden (s. Brief des Verteidigungsministeriums vom 06.04.20 an ein SPD-Mitglied im Verteidigungsausschusses). Eine so schwerwiegende Entscheidung bekommt auf diese Art keine angemessene Öffentlichkeit.
Bewaffnete Drohnen versetzen die Bevölkerung am Einsatzort in Angst und Schrecken. Dass über die Monitore zwischen Zivilisten und Militärs, zwischen Kindern und Erwachsenen, genau unterschieden werden kann, ist nicht wahr.
Werden Sie sich dafür einsetzen, alle Pläne, Drohnen für die Bundeswehr zu bewaffnen, bis nach der Beendigung der Coronavirus-Krise zu stornieren, um die „gesellschaftliche Debatte" zu ermöglichen? Wenn ja, auf welche Weise?
Sehr geehrte Frau Adams,
vielen Dank für Ihr Schreiben zum Thema Bewaffnung von Drohnen.
Richtig ist, dass eine parlamentarische Entscheidung über eine mögliche Bewaffnung der von der Bundeswehr eingesetzten Drohne Heron TP erst – wie im Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD vereinbart - nach "ausführlicher völkerrechtlicher, verfassungsrechtlicher und ethischer Würdigung" getroffen werden kann.
Das Bundesministerium der Verteidigung ist beauftragt worden, diese wichtige Debatte zu führen. Aufgrund der gegenwärtigen Corona-Krise musste eine erste – große – Veranstaltung leider abgesagt werden.
Um eine breite gesellschaftliche Debatte zu ermöglichen, veranstaltet das Verteidigungsministerium am 11. Mai 2020 eine Veranstaltung mit Experten, Vertretern der Zivilgesellschaft und Mitgliedern aller Fraktionen im Deutschen Bundestag. Diese kann über einen Livestream unter bmvg.de verfolgt werden.
Drohnen werden wie Flugzeuge von Menschen geflogen und bedient - nur eben von einem anderem Ort. Es gibt viele Argumente, die den Einsatz bewaffneter Drohnen gerade aus Aspekten des Diskriminierungsgebots und der Verhältnismäßigkeit sinnhaft machen. Dazu gehört, dass je nach Situation Entscheidungen am Boden und nach ggf. langer Beobachtungszeit deutlich fundierter und mit geringerer Fehlerrate getroffen werden können. Eine mögliche Bewaffnung von Drohnen dient dem - auch völkerrechtlich, verfassungsrechtlich und ethisch gebotenen - Schutz unserer Soldatinnen und Soldaten im Einsatz.
Mit freundlichen Grüßen
Prof. h. c. Dr. Karl A. Lamers MdB