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Karl A. Lamers
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Frage von Barbara U. •

Frage an Karl A. Lamers von Barbara U. bezüglich Verteidigung

Sehr geehrter Herr Lammeers

Ich beziehe mich auf die Sendung der ARD:
Bundeswehr: Rechtsextreme bleiben, Informant muss gehen
https://daserste.ndr.de/panorama/archiv/2020/Bundeswehr-Rechtsextreme-bleiben-Informant-muss-gehen,mad102.html?fbclid=IwAR3dJVjPGxqU82hjpZeaFyZL9Bwx6XMmfnwtqqUR_iQos0cN1ZlyLfv47m4

Verteidigungsministerin Annegret Kramp-Karrenbauer betonte noch Ende 2019, man wolle entschieden gegen Extremisten in der Truppe vorgehen. Was bringt es, wenn Rechtsextreme gemeldet werden können und diese dann nicht von öffentlichen Augaben entbunden werden, sondern der Melder seinen Job verliert?

Sollten nicht Personen, die zur Verteidigung unseres Landes tätig sind, wie Soldaten und Polizisten, unsere Demokratie schützen und verteidigen?

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Antwort von
CDU

Sehr geehrte Frau Uduwerella,

für Ihre Fragen zum Thema Bundeswehr danke ich Ihnen.

Ich stimme Ihnen vollumfänglich zu, dass Soldaten mit rechtsextremer Gesinnung keinen Platz in der Bundeswehr haben. Die Bundesministerin der Verteidigung hat sich dazu Ende 2019 – wie Sie richtig darstellen – klar positioniert, indem sie betonte, man werde „jedem Verdachtsfall mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln nach(gehen)“. Diese „Null-Toleranz-Politik“ gegenüber rechtsextremen Umtrieben halte ich für alternativlos.

Der Militärische Abschirmdienst der Bundeswehr (MAD) ist für Erkennung und Abwehr extremistischer Bestrebungen zuständig. Seine Abteilung E arbeitet eng mit den Verfassungsschutzbehörden des Bundes und der Länder, dem Bundesnachrichtendienst und den Staatsschutzbehörden zusammen. Ziel ist es, Verdachtsfälle durch eine personenbezogene, operative Bearbeitung zu klären und Extremisten bzw. verdächtige Personen mit vorhaltbaren Erkenntnissen, die den Verdacht fehlender Verfassungstreue begründen, zu identifizieren. Bei Vorliegen tatsächlicher Anhaltspunkte können diese Erkenntnisse des MAD zu disziplinaren bzw. strafrechtlich relevanten Ermittlungen der jeweiligen zuständigen Stellen innerhalb und auߟerhalb der Bundeswehr führen.

Die Arbeit des MAD wird parlamentarisch durch das Parlamentarische Kontrollgremium (PKGr) und durch den Verteidigungsausschuss des Deutschen Bundestages kontrolliert. Um seine Arbeit weiter zu optimieren, hat der MAD auf Anregung des PKGr umfassende Reformen eingeleitet. So wurden u.a. zusätzliche 300-400 neue Dienstposten geschaffen und ein jährlicher Tätigkeitsbericht eingeführt, um die Transparenz des MAD zu erhöhen.

Wird jemand als Extremist eingestuft, werden Schritte eingeleitet, die eine Entfernung aus der Bundeswehr zum Ziel haben. Extremismus liegt dann vor, wenn nachgewiesen wird, dass ein Mensch aktiv anstrebt, gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung vorzugehen - teilweise auch mit Gewalt - z.B. gegen demokratische Freiheiten, die Unabhängigkeit der Justiz oder gegen die im Grundgesetz formulierten Menschenrechte. Nicht nur die strukturellen Reformen im MAD, sondern auch das offensivere Vorgehen gegen erkannte Rechtsextreme in der Bundeswehr begrüߟe ich ausdrücklich.

Mit freundlichen Grüßen
Prof. h. c. Dr. Karl A. Lamers MdB