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Karl A. Lamers
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Frage von Nicole K. •

Frage an Karl A. Lamers von Nicole K. bezüglich Wirtschaft

Sehr geehrter Herr Lamers,

auf meinem Schreibtisch sammeln sich die Infos der Krankenkassen zu Gesetzesänderungen ab Januar 2008. Da werde ich auf das 2. Mittelstandsentlastungsgesetz hingewiesen, dessen Ziel es ist, „bürokratische Hemmnisse vor allem für kleinere Unternehmen abzubauen und Arbeitsabläufe zu vereinfachen“ (IKKnews Ausgabe 16-IV/2007). Das führt zu einer einheitlichen Abgabefrist für Beitragsnachweise, die künftig zwei Arbeitstage vor Fälligkeit der Beiträge vorliegen müssen. Nicht genug, dass die Krankenkassen die Beiträge seit 2006 am drittletzten Bankarbeitstag des Monats (im Dezember erstaunlicherweise der 21.12.07) einfordern. Jetzt mache ich die Lohnabrechnungen noch früher, damit ich im Online-Zeitalter die Nachweise zwei Tage früher sende, obwohl diese per Mail in Sekunden bei der Krankenkasse sein könnten. In unserem Fall bedeutet das: Abrechnung erstellen, mitten im Monat, Beitragsnachweise versenden, zwei Tage später Beiträge bezahlen und dann am Ende des Monats Abrechnung überarbeiten und an die Mitarbeiter ausgeben, Löhne überweisen, um abschließend Berichtigungen in den Folgemonat zu übertragen. Es mag am Intellekt einer einfachen Handwerkerfrau liegen, aber ich habe die Vereinfachung meiner Arbeitsabläufe nicht erkannt. Vielleicht können Sie mir mal erklären, wo der Vorteil für den kleinen Unternehmer liegt. Aber eine Bitte an Frau Merkel zum Abschluss: Wenn so der Bürokratieabbau aussieht – hören Sie sofort damit auf. Mir reicht der momentane Aufwand vollauf.

Freundliche Grüße
Nicole Kemmet, Büroleiterin im Handwerk

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Sehr geehrte Frau Kemmet,

haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage vom 28. Dezember 2007, in dem Sie die einheitliche Abgabefrist für Beitragsnachweise, das Vorziehen des Fälligkeitstermins für die Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge und die damit verbundenen Probleme in Ihrem Unternehmen ansprechen.

Lassen Sie mich kurz den Hintergrund dieser Regelungen erläutern:

Der Fälligkeitstermin für die Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge wurde im Jahr 2005 noch unter "Rot-Grüner" Regierung von der damaligen Bundessozialministerin Ulla Schmidt MdB auf den parlamentarischen Weg gebracht. Die Buchungsänderung der Sozialversicherungsbeiträge führte dazu, dass die Rentenkasse im Jahr 2006 einmalig 9,6 Mrd. Euro mehr erhielt. Die Rentenversicherungsträger erhielten im Ergebnis 13 Zahlungen (Beiträge von Dezember 2005 bis Dezember 2006).

Inzwischen ergeben sich ja, wie Sie wissen, wieder 12 Zahlungen, wie früher (s. auch weiter unten).

Dieser einmalige Liquiditätseffekt führte für die Rentenkasse kurzfristig zu einem Wiederauffüllen der Rücklage, die Ende 2005 nahezu aufgezehrt war.

Das macht deutlich: Angesichts der massiven Unterfinanzierung der Rentenkasse in den letzten Jahren war die Maßnahme für die Stabilisierung der Rentenfinanzen im Jahr 2006 alternativlos. Umso wichtiger ist es, dass die Rentenfinanzen nunmehr wieder in Ordnung gebracht werden. Genau das hat sich die große Koalition mit ihren Verabredungen im Koalitionsvertrag vorgenommen, die sie Schritt für Schritt abarbeiten wird.

Allerdings sind mit dem Vorziehen des Zahlungstermins für die Sozialversicherungsbeiträge auch Probleme für die Unternehmen verbunden, insbesondere für den Mittelstand -- wie Sie auch in Ihrem Schreiben geschildert haben.

Die Kritik, die auch Gegenstand der öffentlichen Anhörung war, wurde im damaligen Gesetzgebungsverfahren sehr deutlich gemacht. Auch die Entschließung des Bundesrats zum Gesetzentwurf ist seinerzeit sehr kritisch ausgefallen. Allerdings waren uns damals die Hände gebunden.

Wir haben gegenüber dem zuständigen Ministerium und unserem Koalitionspartner auf eine deutliche Vereinfachung für die Arbeitgeber bei der Beitragsabrechnung gedrungen.

Künftig können die Arbeitgeber bei der Zahlung der voraussichtlichen Beitragsschuld des laufenden Monats pauschal auf das Rechnungsergebnis des Vormonats abstellen. Statt 24 Abrechnungen sind damit - wie früher - 12 Abrechnungen ausreichend. Hiervon sollen vor allem mittelständische Betriebe profitieren, die Löhne und Gehälter auf Stundenbasis abrechnen und bei denen erst am Monatsende das zu vergütende Stundenvolumen und die zu leistenden Überstunden feststehen.

Es gilt außerdem nun für alle Krankenkassen eine vereinheitlichte Abgabefrist für die Beitragsnachweise. Diese liegt nur zwei Tage vor der Fälligkeit der Beiträge. Im Ergebnis war dies deshalb für uns eine Vereinfachung, da die Mitarbeiter in aller Regel in verschiedenen Krankenkassen versichert sind. Diese aber hatten verschiedene Abgabefristen, die meistens noch über der Frist von zwei Tagen lagen.

Wir haben uns daher entschieden, uns die schnellste Krankenkasse als Norm zu nehmen und so kommt diese Abgabefrist von zwei Tagen vor Fälligkeit der Beiträge zustande. Hätten wir uns also für eine andere Kasse als Norm entschieden, hätten die Beiträge noch früher abgesendet werden müssen.

Natürlich wollen wir weiter an praktischen Regelungen arbeiten, die zu einer tatsächlichen Entlastung der kleinen und mittelständischen Unternehmen führen. Stellungnahmen wie die Ihre sind uns deshalb wichtig.

Der Abbau überflüssiger bürokratischer Belastungen und die Schaffung günstiger Rahmenbedingungen für kleine und mittlere Unternehmen wird systematisch in Angriff genommen. Die Bundesregierung hat sich das Ziel gesetzt, bis Ende 2011 die Informations- und Berichtspflichten der Wirtschaft um 25 Prozent zu verringern.

Überbordende Bürokratie belastet Investitionen, Arbeitsplätze und das Wirtschaftswachstum. Das ist auch der Grund, weshalb die Bundeskanzlerin dieses Thema sowohl national als auch auf europäischer Ebene zur "Chefsache" erklärt hat.

Wir ermuntern die Wirtschaft auch weiterhin, uns konkrete Vorschläge zum Bürokratieabbau zukommen zu lassen, insbesondere sofern sich diese auf Statistik-, Informations- und Dokumentationspflichten beziehen.

Ich habe Ihre Anregungen und Ihre Kritik deshalb aufgenommen und an die zuständigen Gremien unserer Fraktion kommuniziert.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Karl A. Lamers MdB