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Karl A. Lamers
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Frage von Philipp M. •

Frage an Karl A. Lamers von Philipp M. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr Dr. Lamers,

alle reden über online-Durchsuchung und beschwichtigen, doch

nichteinmal der Bundesinnenminister oder seine bei Pressekonferenzen hinzu gezogenen Unterstützungspersonen, der Begriff "Experte" wäre ja übertrieben, konnten bislang nachvollziehbar darlegen

- was unter online-Durchsuchung zu verstehen ist
- bei welchen (drohenden) Delikten sie Anwendung finden soll
- wer sie anordnen darf
- wonach gesucht werden darf.

Zudem verwenden Sie in ihrer Antwort an Herrn Gräber folgenden unsinnigen Textbaustein:

"Das Internet hat sich zu einer modernen Tatvorbereitungswaffe für Terroristen und andere schwere Straftäter entwickelt. Dort findet man Bombenbauanleitungen, Propaganda für den heiligen Krieg bis hin zu gezielten Aufforderungen oder Verabredungen zu terroristischen Anschlägen. Das Bundeskriminalamt muss deshalb rasch in die Lage versetzt werden, auf diese neuen Herausforderungen angemessen und wirkungsvoll reagieren zu können. "

, der von zahlreichen Mandatsträgern verwendet wird.

Das internet als Waffe zu bezeichnen ist hahnebüchen. Zum Auffinden von Bombenbauplänen und Propaganda genügen hinreichende Sprachkenntnisse und eine Suchmaschine.

Wäre es daher nicht an der Zeit exakt zu klären, welche Befugnisse wem zu welchen Zweck übertragen werden sollen, und ob diese überhaupt technisch realisierbar sind ?

Ich freue mich auf eine inhaltlich fundierte Antwort.

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Munzinger,

vielen Dank für Ihre Frage zum Thema Online-Durchsuchungen, in der Sie Ihre Sorge darüber ausdrücken, dass es bisher noch keine exakte Aufgabenverteilung und kein präzises Regelwerk in diesem Bereich gibt.

Ich kann Ihre grundsätzliche Besorgnis gut nachvollziehen -- niemand möchte, dass die eigene Privatsphäre anderen unbeschränkt zugänglich ist, auch nicht, wenn dieser Andere der Staat ist.

Dennoch können Sie sich darauf verlassen, dass ein solcher uneingeschränkter Zugang nicht Wirklichkeit werden kann.

Jedes Gesetz der Bundesrepublik Deutschland, das Eingriffsbefugnisse des Staates beinhaltet, legt genau fest, unter welchen Voraussetzungen und Bedingungen dies geschehen kann. Diese Vorschriften stehen immer unter dem in unserer Verfassung verankerten Gebot der Verhältnismäßigkeit.

Auch die Zuständigkeiten für solche Befugnisse werden in jedem Regelwerk der Bundesrepublik Deutschland explizit geregelt. Ohne solche Vorschriften wird in unserem Land kein Gesetz verabschiedet.

Es entspricht aber auch dem normalen Ablauf, dass es, gerade auf einem noch relativ unbekannten Gebiet, im Vorfeld solcher Gesetzeswerke Diskussionen bezüglich der genauen Ausgestaltung gibt. So wird sichergestellt, dass eventuelle Unstimmigkeiten im Vorfeld eines endgültigen Regelwerks ausgeräumt werden können und nicht erst auftauchen, wenn bereits die ersten Einsätze stattfinden und es zu Ungerechtigkeiten kommen könnte.

Um all dies zu klären, tagt im Moment eine Expertengruppe, die sich auch über die technischen Möglichkeiten und deren Umsetzbarkeit informiert. Die Ergebnisse dieser Unterrichtungen werden dann als Grundlage für eine genaue Ausgestaltung der Durchsuchungen dienen.

Sie halten die Formulierung, das Internet als Waffe zu bezeichnen für "hahnebüchen". Das sehe ich nicht so.

Liest man den Textbaustein, den Sie zitieren genau, so ergibt sich außerdem, dass ich das Internet nicht als Waffe, sondern als eine "Tat_vorbereitungs_waffe" bezeichne. Dies entspricht durchaus der Wahrheit. Sie sagen doch selbst, wie einfach es ist, sich entsprechende Informationen zu beschaffen.

So sollen ja eben gerade durch die Online-Durchsuchungen auch schon Vorbereitungen von Taten aufgespürt werden, um Schlimmerem vorzubeugen.

Ich fordere ausdrücklich, dass alle rechtsstaatlichen Möglichkeiten ausgeschöpft werden, um konkrete Gefahren des Terrorismus zu verhindern, anstatt erst nach Anschlägen die Verfolgung aufzunehmen.

Ich hoffe, Ihnen meinen Standpunkt nähergebracht zu haben und verbleibe

mit freundlichen Grüßen,
Ihr Karl A. Lamers