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Karl A. Lamers
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Frage von Wolfgang K. •

Frage an Karl A. Lamers von Wolfgang K. bezüglich Familie

Hallo Herr Dr. Lamers, ich bin Partner einer eingetragenen Lebenspartnerschaft. Wir leben seit 10 Jahren zusammen und sind seit 6 Jahren verpartnert.
Natürlich denkt man mit 45 noch nicht ans Sterben, aber mir liegt dennoch die momentane Situation der Erbschaftssteuer auf dem Herzen.
Wie stehen Sie dazu, dass eingetragene Lebenspartner - dem Gesetz nach Angehörige - zwar volles Erbrecht wie Eheleute haben, bei der Erbschaftssteuer aber wie einander Fremde behandelt werden: höchster Steuersatz bei einem Freibetrag von 5.200 Euro?
Finden Sie nicht, dass bei der anstehenden Reform der Erbschaftssteuer hier - wenn schon keine Gleichstellung mit Eheleuten - eine Verbesserung notwendig wäre? Ich finde es zutiefst ungerecht, dass der Staat an dem gemeinsam - aus voll versteuertem Einkommen - erarbeiteten Reihenhaus) im Falle des Todes eines Partners auch noch Steuern herauspresst.
(Von den anderen Ungerechtigkeiten will ich hier gar nicht reden.)
Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang Krauth

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Krauth,

vielen Dank für Ihre Anfrage zum Thema Erbschaftssteuer und Lebenspartnerschaft.

Sie haben damit einen wichtigen Bereich angesprochen, der auch in unseren Reihen viel Beachtung findet.

Wie ich Ihrem Schreiben entnehme, kommen Sie aus Leimen. Es entspricht einer sinnvollen Arbeitsteilung, dass Anfragen aus dem jeweiligen Wahlkreis von dem entsprechenden Bundestagsabgeordneten beantwortet werden. Ich möchte Sie deshalb, nicht zuletzt, um Ihnen einen persönlicheren Kontakt zu Ihrem Wahlkreisabgeordneten zu ermöglichen, an meinen Kollegen Herrn Bernd Schmidbauer MdB verweisen. Mich erreichen täglich zahlreiche Anfragen von Bürgern aus meinem Wahlkreis, deren Beantwortung für mich Priorität besitzt.

Ich hoffe, Ihnen mit dieser Auskunft weiter geholfen zu haben und verbleibe

mit freundlichen Grüßen
Ihr Karl A. Lamers

Anmerkung der Redaktion
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