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Karl A. Lamers
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Frage von Gerd G. •

Frage an Karl A. Lamers von Gerd G. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Dr. Lamers,

vielen Dank für die umfangreiche Antwort. Ich freue mich, dass Sie eine Online-Durchsuchung privater Computer nur auf richterlicher Anordnung zulassen möchten. Für mich ist das immerhin ein Meilenstein gegenüber den Forderungen aus dem Innenministerium, die nach meiner Meinung auf das von Ihnen beschriebene Szenario der „Schleppnetzfahndung im Internet“ hinauslaufen.
Sie haben recht, das Internet wird natürlich auch von Terroristen und anderen Straftätern benutzt. Betrüger tummeln sich dort wie im „realen“ Leben eben auch, es werden Musikstücke und Filme illegal verbreitet, Texte werden kopiert und als eigene Schöpfung ausgegeben.
Sie haben erkannt, das es dem BKA nicht möglich ist den Inhalt von Festplatten auszulesen, die mit handelsüblicher kryptographischer Software verschlüsselt worden sind.
Was veranlasst Sie nun zu der Annahme das es hochprofessionellen Tätern nicht gelingen wird, sich gegen solche Späh-Angriffe seitens des BKA oder anderer Behörden zu schützen?
Ausserdem frage ich mich, wie eine Privatsphäre auf einer Festplatte gewahrt werden soll. Kennen Sie hierzu Beispiele oder können Sie mir Literaturhinweise geben?

Mit freundlichen Grüßen

Gerd Gräber, Weinheim

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Gräber,

herzlichen Dank für Ihre Nachfrage zum Umgang mit hochprofessionellen Tätern und der geschützten Privatsphäre im Rahmen der Online-Durchsuchungen.

Für eine vertiefte Antwort auf die von Ihnen gestellten Fragen möchte ich Sie gerne auch auf meine Antwort an Herrn Sproesser zu dem gleichen Thema verweisen.

Natürlich kann niemand gewährleisten, dass technisch versierte Verdächtige einen Weg finden, sich dem Zugriff durch die Ermittlungsbehörden zu entziehen. Es wird immer einen Wettlauf zwischen Verschlüsselungs- und Entschlüsselungstechnologien geben, der durch die Verfügbarkeit von Ressourcen entschieden wird.

Diesen Wettlauf anzunehmen ist meiner Meinung nach richtig und einen generellen Verzicht auf Online-Durchsuchungen, nur weil einzelne Täter diesen vorbeugen können, ist keine Alternative.

Zudem sind ja auch nicht alle Täter sogenannte "hochqualifizierte".

Zurzeit werden von einer Expertengruppe noch technische Möglichkeiten getestet und verschiedene Wege geprüft.

Leider kann ich Ihnen zu dieser Frage keine spezielle Literatur oder weitergehende Informationen zur Verfügung stellen.

Ich begrüße ausdrücklich die derzeitig stattfindende, kritische Auseinandersetzung mit dem Thema in der Öffentlichkeit. Es wird jedoch zuweilen wegen des sehr sensiblen Bereichs sehr emotional und daher unsachlich diskutiert.

Ich fordere ausdrücklich, dass alle rechtsstaatlichen Möglichkeiten geprüft und ausgeschöpft werden, um konkrete Gefahren des Terrorismus zu verhindern, anstatt erst nach Anschlägen die Verfolgung aufzunehmen.

Ich hoffe Ihnen mit meinen Ausführungen weitergeholfen zu haben, freue mich über Ihr Interesse am aktuellen politischen Geschehen und verbleibe

mit freundlichen Grüßen

Ihr Karl A. Lamers MdB