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Karl A. Lamers
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Frage von Gerd G. •

Frage an Karl A. Lamers von Gerd G. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Lamers,

Sie haben Herrn Sproesser eine Frage zur Online-Durchsuchung privater Computer beantwortet. Mit Beiträge zu diesem Thema beschäftige ich mich seit geraumer Zeit; ich möchte hier auch nochmal das Stichwort „Bundestrojaner“ erwähnen.
Wie Herr MdB Hans-Peter Uhl von der CSU am Freitag gegenüber der Tagesschau erwähnte sollen nur Computer von „Schwerkriminellen und gewaltbereiter Extremisten“ mittels entsprechender Software ausgespäht werden. Hierzu habe ich 2 Fragen:

1) Wie kann sichergestellt werden das auch wirklich nur Computer überwacht werden die Personen des o.g. Täterkreises gehören und Unschuldige geschützt werden?

2) Was halten Sie von Ausweitung der Online-Durchsuchung auf andere Personengruppen? Ich denke dabei insbesondere an Konsumenten von Kinderpornografie, Steuerhinterziehung, Urheberrechtsverletzung, Bekämpfung von Schwarzarbeit, Drogenhandel etc.

Mit freundlichen Grüßen

Gerd Gräber, Weinheim

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Gräber,

vielen Dank für Ihr Schreiben zum Thema Onlinedurchsuchungen. Da dieses Thema derzeit sehr kontrovers diskutiert wird, würde ich Ihnen gern etwas ausführlicher antworten.

Zuerst muss dazu gesagt werden, dass die SPD-Fraktion im Kampf gegen den Terrorismus nicht abtauchen darf. Schließlich hat sie in der vergangenen Wahlperiode unter Bundesinnenminister Otto Schily bereits mit Online-Durchsuchungen begonnen – allerdings ohne verfassungsrechtlich tragfähige Rechtsgrundlage! Diesen Missstand müssen wir dringend beseitigen!.

Mit der Föderalismusreform haben wir dem Bundeskriminalamt vor einem Jahr die Aufgabe der Abwehr von Gefahren des internationalen Terrorismus übertragen. Wir brauchen jetzt endlich ein Gesetz, das diese für den Bund neue Kompetenz auch ausfüllt. Dazu gehören selbstverständlich verdeckte polizeiliche Maßnahmen wie Wohnraum- und Telekommunikationsüberwachung oder das Instrument der Rasterfahndung.

Das Internet hat sich zu einer modernen Tatvorbereitungswaffe für Terroristen und andere schwere Straftäter entwickelt. Dort findet man Bombenbauanleitungen, Propaganda für den heiligen Krieg bis hin zu gezielten Aufforderungen oder Verabredungen zu terroristischen Anschlägen. Das Bundeskriminalamt muss deshalb rasch in die Lage versetzt werden, auf diese neuen Herausforderungen angemessen und wirkungsvoll reagieren zu können. Ein unverzichtbares Instrument ist der verdeckte Zugriff auf Computer von Terroristen. Mit der Beschlagnahme des Computers einschließlich Festplatte ist es im Zeitalter der Hochtechnologie nicht mehr getan. Hochprofessionelle Täter verschlüsseln ihre Daten auf den Festplatten, so dass sie im Fall einer Beschlagnahme nichts wert sind. Mit Hilfe von Online-Durchsuchungen können die Daten vor der Verschlüsselung ausgelesen werden.

Es geht bei Online-Durchsuchungen um gezielte Maßnahmen gegen einzelne hochprofessionelle schwerkriminelle Terroristen. 99% aller Menschen in Deutschland werden davon nie betroffen sein. Niemand denkt bei Online-Durchsuchungen an eine Schleppnetzfahndung im Internet. Zudem wird eine verfassungskonforme Online Durchsuchung nur auf richterlicher Anordnung erfolgen. Die Privatsphäre des Einzelnen bleibt selbstverständlich gewahrt. Es ist deshalb in meinen Augen verantwortungslos und wird der Sache nicht gerecht, wenn Ängste in der Bevölkerung vor flächendeckender Ausforschung ihrer Computer geschürt werden.

Gerade die jüngsten Erkenntnisse der Nachrichtendienste über die aktuelle Bedrohungslage durch den internationalen Terrorismus haben gezeigt, dass wir die Lösung dieses Problems nicht mehr länger aufschieben dürfen. Die SPD ist aufgerufen, den von Bundesinnenminister Schäuble geplanten Kabinettbeschluss zum Bundeskriminalamtgesetz nicht weiter zu blockieren, indem technische Fragen vorgeschützt werden, die meines Erachtens längst geklärt sind.

Im Übrigen wird zu prüfen sein, inwieweit das Instrument der Online-Durchsuchung auch zur Aufklärung verabscheuungswürdiger Straftaten wie Kinderschändung und Kinderpornographie herangezogen werden kann. Da-zu müsste natürlich eine entsprechende Rechtsgrundlage in der Strafprozessordnung geschaffen werden, was die Bundesjustizministerin Zypries allerdings bislang ablehnt.

In der Hoffnung, Ihnen mit dieser Antwort gedient zu haben,
grüßt Sie freundlich

Dr. Karl A. Lamers MdB