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Karl A. Lamers
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Frage von Kurt S. •

Frage an Karl A. Lamers von Kurt S. bezüglich Finanzen

Grüß Gott sehr geehrter Herr Lamers, eigentlich wollte ich Ihnen jetzt keine Frage stellen, denn......wenn man keine Antwort bekommt?
Das Thema Rente ist gehört sicher zu den aktuellsten der Zeit und wird wohl die nachfolgenden Generationen noch mehr beschäftigen.
1. Warum ist nach all den Jahren kein Geld mehr da?
2. Stimmt es daß die einbezahlten Gelder für Fremdzwecke verwendet wurden?
3. Wie ist es möglich daß Rentengelder dorthin fliessen wo nie ein Cent einbezahlt wurde?
4. Kennen Sie Privat Equity?
5. Pensionskassen aus der ganzen Welt, auch europäische Nachbarn, investieren dort ihr Geld in Unternehmen. Wäre das nicht auch eine Chance unsere Finanzen wieder in Ordnung zu bringen um da ,wo die Wertschöpfung real ist, in Unternehmen, zusätzliche Arbeitsplätze zu schaffen? Ich grüße Sie herzlich. Kurt Steil

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CDU

Sehr geehrter Herr Steil,

für Ihre Anfragen zum Thema Rentenpolitik danke ich Ihnen.

Ich möchte Ihnen folgendes dazu ausführen:

Die Finanzlage der gesetzlichen Rentenversicherung war zu Beginn der Großen Koalition so angespannt wie nie zuvor. Verantwortlich hierfür waren die seit Jahren angestiegene Arbeitslosigkeit und der Abbau sozialversicherungspflichtiger Beschäftigungsverhältnisse. Zwischen 2001 und 2005 hat die deutsche Wirtschaft saisonbereinigt durchschnittlich rund 100.000 sozialversicherungspflichtige Arbeitsplätze pro Quartal verloren. Die Rentenkasse war in den letzten Jahren massiv unterfinanziert und der stabile Rentenbeitrag von 19,5 Prozent ein Trugbild -- nur durch den wiederholten Griff in die Rücklagen der Rentenkassen möglich. Das erklärt, denke ich, warum kein Geld mehr da ist.

Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion hat sich zu Beginn der Großen Koalition für eine qualitative Neuausrichtung der Rentenpolitik ausgesprochen. Um die erforderliche Konsolidierung der Rentenfinanzen sicherzustellen, hat sich die Große Koalition für das Jahr 2007 auf eine Anhebung des Rentenbeitrages auf 19,9 Prozent verständigt. Die Lebenserwartung und damit die Rentenbezugsdauer steigen kontinuierlich an. Von 1960 bis heute ist die durchschnittliche Rentenbezugsdauer um 70 Prozent angestiegen, von damals 10 auf heute 17 Jahre. Bis zum Jahre 2030 wird die Lebenserwartung deutlich zunehmen. Um die demographischen Belastungen zu bewältigen und zugleich die damit verbundenen finanziellen Lasten zwischen den Generationen zu verteilen, hat sich die Große Koalition auf eine schrittweise Anhebung der gesetzlichen Regelaltersgrenze von 65 auf 67 Jahre verständigt. Diese Anhebung geht Hand in Hand mit besonderen Anstrengungen für mehr Beschäftigungschancen für ältere Arbeitnehmer.

Falls Sie mit Ihren Fragen hinsichtlich einer Fremdzweckverwendung oder einer Nichteinzahlung von Beiträgen auf die Rente von Spätaussiedlern anspielen, so möchte ich Ihnen nur mitteilen, dass Rentenansprüche dieser Art im Fremdrentengesetz geregelt sind, das seit über 40 Jahren besteht. Die Betroffenen werden so gestellt, als ob sie ihr gesamtes Versicherungsleben in der Bundesrepublik verbracht hätten. Auf den notwendigen Reformbedarf des Fremdrentengesetzes, u.a. um bestehende Disparitäten im Verhältnis zur Alterssicherung der hiesigen Bevölkerung zu beseitigen, hatte die Union in den 90´er Jahren reagiert und deutliche Absenkungen bei den Renten nach dem Fremdrentengesetz vorgenommen. Dies zuletzt durch eine sog. Entgelt-Begrenzung im Mai 1996.

"Private Equity", privates Beteiligungskapital, bei dem eine Eigenkapital -- oder eigenkapitalähnliche außerbörsliche Finanzierung verwendet wird, ist eine der neueren Finanzierungsformen, mit der sich die deutsche Wirtschaft verstärkt auseinanderzusetzen hat. Grundsätzlich ist daher der Vorschlag des Bundesfinanzministeriums, der eine dreigleisige Strategie zur Förderung der positiven Effekte von Beteiligungskapital, aber auch zur Begrenzung der Risiken durch neue, innovative Finanzinstrumente vorsieht, zu begrüßen. Danach sollen erstens die Rahmenbedingungen für die Bereitstellung von Wagniskapital an junge Unternehmen erheblich verbessert werden. Zu diesem Zweck soll ein neues Wagniskapitalbeteiligungsgesetz (WKBG) dienen. Zweitens gilt es, die Finanzierung des breiten Mittelstandes mit Beteiligungskapital auch in der Zukunft zu gewährleisten. Hierzu sollen die Regelungen des Gesetzes über Unternehmensbeteiligungen flexibilisiert und an neue Entwicklungen angepasst werden. Drittens stellt der Anstieg von Finanzinvestitionen die Kapitalmärkte und Akteure vor neue Herausforderungen. Um diesen Herausforderungen besser gewachsen zu sein, werden ferner mögliche Maßnahmen zur Begrenzung der mit der Tätigkeit von Finanzinvestoren verbundenen Risiken vorgestellt, ein sog. Risikobegrenzungsgesetz.

Zum Thema Pensionskassen möchte ich zunächst einmal feststellen, dass unser System in Deutschland auf einem Umlageverfahren basiert, was -- ganz einfach formuliert -- bedeutet, dass bei uns keine "Rücklagen" gebildet werden, mit denen man sich an einem Unternehmen beteiligen könnte. Das Geld, was eingenommen wird, wird auch wieder ausgegeben.

Darüber hinaus bestehen aber Pläne, eine Mitarbeiterbeteiligung einzuführen. In der Tat ist es momentan im benachbarten Ausland wesentlich üblicher, sich als Arbeitnehmer am Unternehmen, in dem man beschäftigt ist, zu beteiligen. Um dies für Deutschland zu ändern, haben der nordrhein-westfälische Arbeitsminister Karl-Josef Laumann und der bayerische Wirtschaftsminister Erwin Huber das Unionsmodell "Betriebliche Bündnisse für Soziale Kapitalpartnerschaften" kürzlich in Berlin vorgestellt. Danach können Mitarbeiter bis zu 1000 Euro im Jahr steuerbegünstigt als Kapitalbeteiligung bekommen oder erwerben. 500 Euro davon, die zusätzlich zum Tariflohn gezahlt werden, sollen frei von Steuern und Sozialabgaben sein. Anspruch auf diesen Freibetrag haben Beschäftigte, deren Einkommen unterhalb der Versicherungspflichtgrenze der Krankenkassen (derzeit 47.700 Euro) liegt. Arbeitnehmer können auch eine weitere Beteiligung in Höhe von 500 Euro erwerben, die der Sozialversicherungspflicht unterliegt. Steuern werden jedoch erst beim Verkauf der Beteiligung fällig. Zusätzlich wird die Möglichkeit offen gehalten, die Besteuerung weiter zu verschieben, wenn der Arbeitnehmer die Erlöse aus der Mitarbeiterbeteiligung für die Altersvorsorge anlegt.

Ich halte dieses Modell für überaus interessant und vielversprechend. Es fördert die Leistungsbereitschaft auf Unternehmer -- und Arbeitnehmerseite. Fachpersonal kann besser an das Unternehmen gebunden werden, was die Qualität erhält. Zudem ist es ein finanzierbares Modell.

Sollten Sie weitere Fragen haben, möchte ich Sie bitten, sich direkt an mein Büro im Wahlkreis oder in Berlin zu wenden.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Karl A. Lamers MdB